Mitteilungsvorlage - MV/2025/056

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit Schreiben vom 06.06.2025 hat die Kommunalaufsicht den Wedeler Haushalts für das Jahr 2025 ohne Einschränkungen und Auflagen genehmigt.

 

Weder bei den Kreditermächtigungen in Höhe von 9.544.700 EUR noch bei den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25.746.200 EUR wurden Kürzungen vorgenommen. Sie wurden jeweils in der vollen geplanten Höhe genehmigt.

 

Dies geschah trotzt der Abrede der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt. Vielmehr wurde die faktische und rechtliche Notwendigkeit der Investitionen anerkannt und die Entscheidung der Kommunalaufsicht durch die starke Entschiedenheit der Stadt Wedel bei der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes begründet.

 

Eine uneingeschränkte Genehmigung des Haushaltes 2026 wird nur in Aussicht gestellt, wenn bis dahin sämtliche in der „Haushaltssicherung 2028“ aufgeführten, zum Teil stark pauschalierten Punkte mit konkreten Konsolidierungsmaßnahmen hinterlegt worden sind. Der Anforderung, dass sämtliche Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt vollständig vom Rat beschlossen und mit der Umsetzung begonnen worden ist, wird Stand heute so nicht gefolgt werden können, da einige der Maßnahmen frühestens 2027 ff. haushaltswirksam werden.

 

Dennoch soll der Kommunalaufsicht deutlich gemacht und verlässlich nachgewiesen werden, dass die Haushaltssicherung auch bereits in 2025 begonnen wird und die Ergebnisverbesserung oberste Priorität hat. Daher wurde die Haushaltsfreigabe des Ergebnisplans von mir nur eingeschränkt erteilt.

 

Die Aufwendungen der Berichtezeilen 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sowie die Berichtszeile 16 „sonstige Aufwendungen“ im Ergebnisplan wurden lediglich zu 80 % freigegeben.

 

Das heißt, dass 20 % der Ansätze in den Berichtszeilen 13 und 16 technisch gesperrt werden und nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden dürfen.

 

Damit wird bereits für das laufende Jahr eine deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung angestrebt.

 

Bei der Freigabe der investiven Ansätze und der Verpflichtungsermächtigungen wurde der anerkannten faktischen und rechtlichen Notwendigkeit Rechnung getragen und die Ansätze in diesem Zusammenhang uneingeschränkt und vollumfänglich freigegeben.

 

 

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Anlagen

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