Mitteilungsvorlage - MV/2025/047

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

1.)

Die Ratsfrau Julia Fisauli-Aalto verlor ihren Sitz im Rat der Stadt Wedel durch Verzicht zum 31.01.2025. Bereits am 30.01.2025 wurde sie mit Wirkung ab 01.02.2025 zur hauptamtlichen Bürgermeisterin ernannt.


Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) rückt der nächste Bewerber/die nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Der nächste zu berücksichtigende Bewerber auf der Liste der „CDU“ war mit Listenplatz Nr. 18 Herr Wolfgang Dutsch.

 

Da bereits mit Abschluss der Bürgermeisterwahl am 08.12.2024 feststand, dass durch die Wahl von Frau Fisauli-Aalto zur Bürgermeisterin ein Sitz der CDU im Rat nachzubesetzen sein wird, erfolgten die vorbereitenden Arbeiten zur Nachbesetzung bereits im Januar 2025. Infolgedessen erklärte Herr Dutsch die Annahme des Ratsmandates bereits am 22.01.2025 – also noch bevor der Sitz im Rat überhaupt frei war. In Ermangelung eines freien Sitzes konnte Herr Dutsch jedoch am 22.01.2025 kein Mandat annehmen. Der Sitz im Rat war erst ab dem 01.02.2025 frei.

 

Dagegen richtete sich ein Einspruch, dem stattzugeben war. Über den Einspruch entschied der Rat am 8.5.2025 nach Vorbefassung im Wahlprüfungsausschuss. Am 16.5. wurde der einspruchsführenden Person sowie dem betroffenen Ratsmitglied die Entscheidung des Rates zugestellt. Mit Zustellung beginnt die Klagefrist. Mit Ablauf der Klagefrist wiederum erreicht die Entscheidung des Rates letztlich Unanfechtbarkeit.

 

Die Klagefrist endete mit Ablauf des 30.5.2025. Klage gegen die Entscheidung des Rates über den Einspruch wurde beim Verwaltungsgericht nicht eingelegt.

 

Herr Dutsch scheidet mit Erreichen der Unanfechtbarkeit aus dem Rat aus. Er verliert seinen Listenplatz Nr. 18 auf der Wahlvorschlagsliste der CDU zur Kommunalwahl 2023 jedoch nicht. Er wird also in den Stand eines Listenbewerbers zurückversetzt. Der nun am 31.05.2025 erneut freigewordene Ratssitz von Frau Fisauli ist daher erneut nachzubesetzen und Herr Dutsch ist mit Listenplatz Nr. 18 der nächste Nachrücker auf der Wahlvorschlagsliste der CDU.

 

Herr Dutsch erfüllt weiterhin die Wählbarkeitsvoraussetzungen (GKWG/ GKWO) und ist weiterhin Mitglied der CDU.

 

Mit Schreiben vom 01.06.2025, welches am 02.06.2025 der Gemeindewahlleitung zuging, erklärt Herr Wolfgang Dutsch die Annahme der Wahl zum Mitglied des Rates der Stadt Wedel. Mit Annahme des Mandats erlangt Herr Dutsch alle Rechte und Pflichten eines Ratsherrn. Die Verpflichtung als neuer Ratsherr ist in der nächsten Ratssitzung (erneut) durchzuführen.

 

2.)

Der Ratsherr Herbert Thomascheski hat gegenüber dem Stadtpräsidenten mit Schreiben vom 14.05.2025 mit sofortiger Wirkung auf seinen Sitz im Rat der Stadt Wedel verzichtet und alle politischen Ämter niedergelegt. Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 1 GKWG rückt der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.

 

Frau Ursula Lauenstein ist die nächste zu berücksichtigende Bewerberin auf der Liste der CDU, da Kandidierende mit höheren Listenplätzen ihren Verzicht erklärten oder infolge eines Parteiaustritts im Jahre 2023 nicht mehr berücksichtigt werden können.

 

Frau Lauenstein erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes sowie der Gemeinde- und Kreiswahlordnung. Durch die Partei wurde bestätigt, dass Frau Lauenstein seit Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl am 14.05.2023 ununterbrochen der CDU angehört hat und weiterhin die Interessen der Partei vertritt.

 

Sie hat die Wahl am 28.05.2025 durch schriftliche Erklärung angenommen. Mit Annahme des Mandats erlangt Frau Lauenstein alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds des Rates der Stadt Wedel. Die Verpflichtung als neue Ratsfrau ist in der nächsten Ratssitzung durch den Stadtpräsidenten durchzuführen.

 

 

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