Beschlussvorlage - BV/2025/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Wedel nimmt den in der Anlage beigefügten Verwaltungsgliederungsvorschlag der Bürgermeisterin gemäß § 65 Abs. 2 und 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zur Kenntnis.
  2. Dem Verwaltungsgliederungsvorschlag wird – nicht – widersprochen.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Wedeler Unternehmen sind für die weitere Entwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung. Eine starke regionale Wirtschaft sichert kommunale Einnahmen und eine wirtschaftliche Existenzsicherung der Einwohnerinnen und Einwohner. Eine starke Wedeler Wirtschaft sorgt mit einem hohen Arbeitsplatzangebot auch dafür, dass sich Fahrtwege von der Wohnung zur Arbeitsstätte verkürzen, da eine Vielzahl von Personen am Wohnort einer Verdienstmöglichkeit nachgehen können. Die Wedeler Wirtschaft zu stärken und zu fördern ist daher ein Ziel der Stadtverwaltung.

 

Die Zielerreichung soll durch Schaffung einer Stabsstelle Wirtschaftsförderung positiv begleitet werden. Der Wirtschaftsförderer ist dann der Bürgermeisterin direkt unterstellt. Entscheidungs- und Informationswege werden so deutlich verkürzt, die Bedeutung der Wirtschaftsförderung wird hervorgehoben und notwendige Maßnahmen der Wirtschaftsförderung unterliegen nicht den sonst üblichen, hierarchischen Zwängen (Mitzeichnungen, Workflow-Dauer, Mitspracherechte, usw.). Hieraus kann neben der bedeutsameren Wahrnehmung in der Wirtschaft auch eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit resultieren.

 

In den mit Wedel vergleichbaren Städten wie Elmshorn und Pinneberg findet sich die Wirtschaftsförderung in Stabsstellen wieder.

 

Bislang ist die Wirtschaftsförderung als Aufgabe im Fachdienst Wirtschaft und Steuern angesiedelt. Der Fachdienst Wirtschaft und Steuern ist dem Fachbereich 3 – Innerer Service zugeordnet und somit der Ersten Stadträtin unterstellt.

 

Der Fachdienst Wirtschaft und Steuern in seiner derzeitigen Form ist historisch gewachsen. Die Wirtschaftsförderung profitierte in personeller, aber auch informeller Hinsicht von der organisatorischen Bündelung der Aufgaben Grundstücksverwaltung, Wirtschaftsförderung und Steuern und Abgaben. Die etablierten, kurzen Informationswege können aber auch bei einer Stabsstellenorganisation fortgeführt werden.

 

Eine im Jahre 2023 durchgeführte Organisationsuntersuchung mit externer Begleitung durch die PD Berater der öffentlichen Hand GmbH führte bereits zu der Empfehlung der Beraterin, die Wirtschaftsförderung aus der Fachdienst-/Fachbereichsstruktur herauszulösen und als Stabsstelle direkt der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister zu unterstellen. Dieser Beratungsempfehlung wird mit beiliegendem Verwaltungsgliederungsvorschlag Rechnung getragen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Schaffung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung ist eine organisatorische Maßnahme zur Steigerung von Bedeutung und Handlungsgeschwindigkeit der Organisationseinheit. Eine Mehrung der personellen Kapazitäten im Bereich der Wirtschaftsförderung ist damit nicht verbunden und nach jetzigem Stand auch nicht erforderlich.

 

Zur personellen Ausstattung der Stabsstelle wird der Stellenanteil des Wirtschaftsförderers aus dem Fachdienst Wirtschaft und Steuern herausgelöst und der Stabsstelle zugeordnet. Die Verschiebung des Stellenanteils von 0,5 VZÄ erfolgt mit dem Stellenplan 2026.

 

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Gemäß § 65 Abs. 2 und 3 GO gliedert die Bürgermeisterin die Verwaltung in Sachgebiete und weist dem Stadtrat bzw. der Stadträtin ein Sachgebiet zu. Die angedachte Verwaltungsgliederung ist dem Rat der Stadt Wedel darzulegen. Dieser kann dem Verwaltungsgliederungsvorschlag per Beschluss mit 2/3-Mehrheit widersprechen. In der Folge müsste die Bürgermeisterin dem Rat einen neuen Verwaltungsgliederungsvorschlag unterbreiten. Der Rat hat jedoch kein eigenes Initiativrecht.

 

Die Schaffung einer neuen Stabsstelle verändert die bisherige Verwaltungsgliederung und ist folglich dem Rat vorzulegen/ vorzuschlagen.

 

Da der Rat kein eigenes Initiativrecht für Verwaltungsgliederungen besitzt, besteht lediglich die Entscheidungsmöglichkeit für den Rat, einen Widerspruch per Beschluss mit zwei Drittel der gesetzlichen Vertretung zu fassen, wenn der unterbreitete Vorschlag keine Zustimmung findet. Die Bürgermeisterin müsste dann einen erneuten Verwaltungsgliederungsvorschlag vorlegen. Finanzielle Auswirkungen hat die Ausübung des Widerspruchs nicht.

 

Kommt die erforderliche Mehrheit für den Widerspruch (27 Stimmen) nicht zustande, so greift die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene Verwaltungsgliederung.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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