Beschlussvorlage - BV/2025/030
Grunddaten
- Betreff:
- 
Kündigung der laufenden Verträge für die Tagesstätte der AWO, Ortsverein Wedel e.V. und die Begegnungsstätte des DRK, Ortsverein Wedel e.V. 
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1-50/Ka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Wedel | Entscheidung |  | 
|  | 05.06.2025 | 
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die laufenden Verträge mit der AWO für den AWO „Treff“ und mit dem DRK für die Begegnungsstätte zum 31.12.2026 zu kündigen.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, mit beiden Trägern Verhandlungen zu führen, um möglichst zum 01.01.2026 neue Verträge abzuschließen, um die Zusammenarbeit mit reduzierten städtischen Zuschüssen fortzusetzen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 4 Familie und Soziales: Wedel hat eine soziale Infrastruktur, die Teilnahme ermöglicht & In Wedel finden alle Generationen Beachtung.
Handlungsfeld 8 Finanzielle Handlungsfähigkeit: Wedel hat einen dauerhaft genehmigungsfreien Haushalt.
Produkt 3310010100 Zuschussangelegenheiten
Im Rahmen der Haushaltssicherung wurde auch die Maßnahme Nr. 13 Zuschussreduzierung beschlossen. Dafür müssen die Verträge für den AWO Treff und die DRK Begegnungsstätte neu ausgehandelt werden. Die Leistungen beider Träger sollen grundsätzlich erhalten bleiben, trotzdem sollen jährlich 30.000 € städtischer Zuschuss eingespart werden.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Die AWO und das DRK betreiben schon seit vielen Jahren die oben genannten Seniorentagesstätten und erhalten hierfür vertraglich zugesicherte städtische Zuschüsse. Beide Träger führen in eigener Verantwortung vorrangig für Seniorinnen und Senioren diese Treffpunkte. Sie erfüllen diese Aufgabe in ihrer Eigenschaft als Wohlfahrtsverband mit überwiegend ehrenamtlichen Kräften auch im Interesse der Stadt.
Beide Verträge können zum 30.06. eines Jahres gekündigt werden. Die fristgerechte Kündigung in 2025 würde zum 31.12.2026 erfolgen können.
Ziel ist es mit AWO und DRK eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, bei der ab dem 01.01.2026 ein neuer Vertrag greift, der die städtischen Zuschüsse im Sinne des Konsolidierungsauftrages reduziert, die Leistungen für die Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen aber soweit wie möglich erhält. Da beide Träger vom Umfang her ein ähnliches Angebot vorhalten, sollen aus Fairnessgründen an beide Träger jährlich 80.000 € gezahlt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kündigungen der aktuell laufenden Verträge nur der Form halber erfolgen, da es aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zum 30.06.2025 nicht möglich sein wird, schon einen entsprechenden Änderungsvertrag abzuschließen. Der Abschluss der neuen Verträge soll auch mit entsprechender Vorlaufzeit in die städtischen Gremien. Ziel der Verwaltung ist in jedem Fall die Fortsetzung der bisherigen Kooperationen. Entsprechend sind bereits erste Gespräche mit beiden Trägern geführt worden und sie sind über den Grund der Kündigung informiert.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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| Ergebnisplan | ||||||||
| Erträge / Aufwendungen | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
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 | in EURO | |||||||
| *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||||
| Erträge* | 
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| Aufwendungen* | 193.000 | 193.000 | 160.000 | 160.000 | 160.000 | 
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| Saldo (E-A) | 
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| Investition | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
| in EURO | ||||||||
| Investive Einzahlungen | ||||||||
| Investive Auszahlungen | ||||||||
| Saldo (E-A) | ||||||||
