Beschlussvorlage - BV/2025/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die laufenden Verträge mit der AWO für den AWO „Treff“ und mit dem DRK für die Begegnungsstätte zum 31.12.2026 zu kündigen.

 

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, mit beiden Trägern Verhandlungen zu führen, um möglichst zum 01.01.2026 neue Verträge abzuschließen, um die Zusammenarbeit mit reduzierten städtischen Zuschüssen fortzusetzen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 4 Familie und Soziales: Wedel hat eine soziale Infrastruktur, die Teilnahme ermöglicht & In Wedel finden alle Generationen Beachtung.

Handlungsfeld 8 Finanzielle Handlungsfähigkeit: Wedel hat einen dauerhaft genehmigungsfreien Haushalt.

Produkt 3310010100 Zuschussangelegenheiten

 

Im Rahmen der Haushaltssicherung wurde auch die Maßnahme Nr. 13 Zuschussreduzierung beschlossen. Dafür müssen die Verträge für den AWO Treff und die DRK Begegnungsstätte neu ausgehandelt werden. Die Leistungen beider Träger sollen grundsätzlich erhalten bleiben, trotzdem sollen jährlich 30.000 € städtischer Zuschuss eingespart werden.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die AWO und das DRK betreiben schon seit vielen Jahren die oben genannten Seniorentagesstätten und erhalten hierfür vertraglich zugesicherte städtische Zuschüsse. Beide Träger führen in eigener Verantwortung vorrangig für Seniorinnen und Senioren diese Treffpunkte. Sie erfüllen diese Aufgabe in ihrer Eigenschaft als Wohlfahrtsverband mit überwiegend ehrenamtlichen Kräften auch im Interesse der Stadt.

Beide Verträge können zum 30.06. eines Jahres gekündigt werden. Die fristgerechte Kündigung in 2025 würde zum 31.12.2026 erfolgen können.

Ziel ist es mit AWO und DRK eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, bei der ab dem 01.01.2026 ein neuer Vertrag greift, der die städtischen Zuschüsse im Sinne des Konsolidierungsauftrages reduziert, die Leistungen für die Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen aber soweit wie möglich erhält. Da beide Träger vom Umfang her ein ähnliches Angebot vorhalten, sollen aus Fairnessgründen an beide Träger jährlich 80.000 € gezahlt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kündigungen der aktuell laufenden Verträge nur der Form halber erfolgen, da es aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zum 30.06.2025 nicht möglich sein wird, schon einen entsprechenden Änderungsvertrag abzuschließen. Der Abschluss der neuen Verträge soll auch mit entsprechender Vorlaufzeit in die städtischen Gremien. Ziel der Verwaltung ist in jedem Fall die Fortsetzung der bisherigen Kooperationen. Entsprechend sind bereits erste Gespräche mit beiden Trägern geführt worden und sie sind über den Grund der Kündigung informiert.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Sollten die Verträge nicht bis zum 30.06.2025 gekündigt werden, wäre eine Kündigung erst zum 31.12.2027 möglich, die Konsolidierungsziele in diesem Bereich sind dann nicht zu erreichen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wenn die Verträge nicht gekündigt oder geändert werden, erhöhen sich die städtischen Ausgaben (vertragliche Personalkostensteigerung) in diesem Bereich in 2026 und 2027. Ziel ist aber eine Kostenreduzierung.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

193.000

193.000

160.000

160.000

160.000

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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