Beschlussvorlage - BV/2025/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Wedel wählt Frau Heidemargret Garling (CDU, Ratsfrau) in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
  2. Der Rat der Stadt Wedel wählt Frau Birgit Neumann-Rystow (WSI, Ratsfrau) in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
  3. Der Rat der Stadt Wedel wählt Herrn Wolfgang Dutsch (CDU, Ratsherr) in den Planungsausschuss.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

  1. Frau Garling wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 12.6.2023 als bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) gewählt. In der Sitzung vom 11.07.2024 wurde Frau Garling zudem zur Ausschussvorsitzenden gewählt.
    Im Januar 2025 rückte Frau Garling infolge des Ausscheidens von Herrn Matthiessen in den Rat nach. Die Verpflichtung erfolgte am 30.01.2025 in öffentlicher Sitzung.
    Gemäß § 46 Abs. 3 S. 6 Gemeindeordnung scheiden bürgerliche Ausschussmitglieder aus dem Ausschuss aus, wenn sie Mitglied der Stadtvertretung werden.
    Mit Erlangen des Ratsmandates schied Frau Garling aus dem BKS aufgrund der gesetzlichen Regelung aus. Der Sitz im Ausschuss war unbesetzt.

    Frau Garling soll die Arbeit im Ausschuss auch als Ratsmitglied fortführen und ist folglich nun erneut zu wählen.
     
  2. Frau Neumann-Rystow wurde in der Sitzung des Rates am 12.6.2023 als bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) gewählt.
    Im April 2024 rückte Frau Neumann-Rystow infolge des Ausscheidens von Frau Wilms in den Rat nach. Die Verpflichtung erfolgte am 11.04.2024 in öffentlicher Sitzung.
    Gemäß § 46 Abs. 3 S. 6 Gemeindeordnung scheiden bürgerliche Ausschussmitglieder aus dem Ausschuss aus, wenn sie Mitglied der Stadtvertretung werden. Frau Neumann-Rystow soll die Arbeit im Ausschuss auch als Ratsmitglied fortführen und ist folglich nun erneut zu wählen.
     
  3. Herr Dutsch rückte durch Annahmeerklärung vom 22.01.2025 für Frau Fisauli-Aalto als Ratsmitglied nach. Am 30.01.2025 erfolgte die Verpflichtung in öffentlicher Sitzung sowie Wahl als Mitglied und als Vorsitzender des Planungsausschusses.
    Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens wurde festgestellt, dass das Nachrücken von Herrn Dutsch nicht ordentlich erfolgte, da die Annahmeerklärung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Ratssitz noch nicht frei war. Mit Beschluss vom 8.5.2025 gab der Rat dem Einspruch statt. Mit Bestandskraft der Entscheidung scheidet Herr Dutsch aus dem Rat aus und der dann freie Sitz ist neu zu besetzen.
    Zwischenzeitlich hat die Entscheidung Bestandskraft erlangt. Klagen gegen die Entscheidung des Rates wurden nicht erhoben.
    Auf der Liste der CDU rückt Herr Dutsch nun ordentlich nach. Die Annahmeerklärung liegt nun erneut vor. Die Verpflichtung erfolgte in der Sitzung des Rates vom 5.6.2025.
    Durch das Ausscheiden von Herrn Dutsch aus dem Rat wird der Sitz im Planungsausschuss frei. Auch die Funktion des Ausschussvorsitzenden ist vakant.
    Nach dem nun ordentlich durchgeführten Nachrückverfahren in den Rat und anschließender Verpflichtung soll Herr Dutsch die Arbeit im Planungsausschuss wiederaufnehmen und ist folglich erneut zu wählen.
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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Zu 1.: Frau Garling hat ihre Mitgliedschaft im BKS bereits im Januar verloren. In der Folge hätte sie an den Sitzungen des Ausschusses zwar als Ratsmitglied teilnehmen können, aber nicht abstimmen dürfen. Dies ist jedoch erfolgt.

 

Des Weiteren sind die Sitzungen am 12.02.2025 und 12.03.2025 nicht ordentlich zustande gekommen, da die Ladungen zu Sitzungen durch ein Ratsmitglied erfolgten, welches nicht den Ausschussvorsitz innehatte. Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse hat dies jedoch nicht, da im Ausschuss lediglich eine Vorberatung stattfindet und per Abstimmung eine Entscheidungsempfehlung für den Rat ausgesprochen wird. Die Beschlüsse wurden hingegen allesamt durch den Rat gefasst. Dieser kann auch ohne Vorberatung in den Ausschüssen Entscheidungen treffen (§ 27 Abs. 1 S. 8 GO).

 

Zu 1. und 3.:

Zur Herstellung einer ordentlichen Ausschussbesetzung ist die Wahl der Ausschussmitglieder erforderlich. Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Fraktion zu, um das Kräfteverhältnis im Rat in den jeweiligen Ausschüssen wieder abzubilden.

 

Zu 2.:

Frau Neumann-Rystow hat ihre Mitgliedschaft im BKS bereits im April 2024 verloren. In der Folge hätte sie an den Sitzungen des Ausschusses nur als Ratsmitglied teilnehmen können, aber nicht abstimmen dürfen. Dies ist jedoch erfolgt. Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der im Rat gefassten Beschlüsse hat auch diese Mitwirkung nicht, da dieser auch ohne Beschlussempfehlung der Ausschüsse Entscheidungen treffen kann (§ 27 Abs. 1 S. 8 GO).

 

Üblicherweise schlagen die Fraktionen ihre Kandidaten für eine Ausschussbesetzung selbstständig vor. In der Annahme, dass Frau Garling, Frau Neumann-Rystow und Herr Dutsch als Ratsmitglieder auch weiterhin in den Ausschüssen mitarbeiten sollen und aufgrund der Tatsache, dass die Neuwahl vorrangig ein formelles Erfordernis darstellt, wurde die Vorlage proaktiv durch die Verwaltung erarbeitet. Es stehen der CDU-Fraktion und der WSI-Fraktion jedoch frei, andere Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen und dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Beschlussvorlage geht davon aus, dass die bisherigen Ausschussmitglieder ihre Arbeit in den Fachausschüssen auch mit Ratsmandat fortführen sollen. Alternativ könnten die CDU-Fraktion und die WSI-Fraktion aber auch jeweils andere Personen zur Wahl vorschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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