Mitteilungsvorlage - MV/2025/020

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

§ 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ermächtigt den Bürgermeister, unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen gem. § 95 d Abs. 1 der Gemeindeordnung S.-H. zu leisten, sofern der Betrag im Einzelfall 25.000 € nicht übersteigt.

 

Nachfolgend aufgeführte Beträge wurden im Jahr 2024 über- und außerplanmäßig abgedeckt:

 

I. Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

II. Finanzhaushalt

 

 

 

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