Beschlussvorlage - BV/2025/025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 140.000,00 Euro für den Umbau und die Erneuerung des Fernüberwachungs- und Prozessleitsystems für die Regenwasserpumpwerke sowie 40.000,00 Euro für eine eventuell erforderliche Ersatzbeschaffung der Pumpen (siehe hierzu auch Darstellung des Sachverhalts).

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadtentwässerung Wedel plant die Erneuerung des Prozessleitsystems und die Modernisierung der Datenübertragung für die Fernüberwachung der Regenwasserpumpwerke. Die Regenwasserpumpwerke dienen neben der Regenwasserentsorgung dem Hochwasserschutz. Durch die Erweiterung der Mobilfunkübertragungstechnik über LTE und LTE-M wird eine Steuerung und Überwachung der Regenwasserpumpwerke auch im Falle eines Blackouts ermöglicht.

Durch die Mittelbereitstellung für die eventuell erforderliche Ersatzbeschaffung der Pumpen wird sichergestellt, dass die Regenwasserpumpwerke bis zur Sturmflutsaison betriebsbereit sind.

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Für das Projekt standen im Wirtschaftsplan 2024 100.000,00 Euro zur Verfügung.

Aufgrund der sehr guten Auftragslage der angefragten Ingenieurbüros konnte die SEW erst sehr verzögert einen elektrotechnischen Fachplaner für das Bauvorhaben gewinnen und mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung in den LPH 1-3 nach HOAI beauftragen. Diese beinhalten die Grundlagenermittlung sowie die Vor- und Entwurfsplanung. Die hohe Auslastung des beauftragten Ingenieurbüros führte zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erstellung der Planungsleistungen. Die bereits für 2024 vorgesehene Ausschreibung der Baumaßnahme war nicht möglich und ist nun für 2025 vorgesehen.

 

Das Honorar für diese Leistungsphasen wurde aus den zur Verfügung stehenden Mitteln entnommen. Der restliche Betrag war für die Umsetzung der Maßnahme in 2025 vorgesehen.

Durch einen Übertragungsfehler wurde diese Maßnahme nicht in den Investitionsplan 2025-2029 aufgenommen, so dass die Fortsetzung dieser Maßnahme nicht durch den UBFA beschlossen werden konnte. Die SEW bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.

 

Mit dieser Beschlussvorlage soll dieses Versäumnis korrigiert und gleichzeitig die Mittel für den nunmehr ermittelten höheren Kostenansatz bewilligt werden.

 

Während die SEW für den Wirtschaftsplan 2024 von Gesamtkosten inklusive des Ingenieurhonorars in Höhe von 100.000,00 Euro ausgegangen ist, stellte sich im Verlauf der ersten Planungsphasen aufgrund erheblicher allgemeiner Kostensteigerungen insbesondere bei elektronischen Bauteilen ein Bedarf von ca. 140.000,00 Euro heraus.

 

Die anrechenbaren Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf ca.100.000,00 Euro und für das Ingenieurhonorar auf ca. 40.000,00 Euro.

 

Im Zuge der Vorplanungen durch das Ingenieurbüro wurde zudem festgestellt, dass eine Reparatur der Regenwasserpumpwerke erforderlich ist. Da nicht sicher ist, ob die Beschaffung von Ersatzteilen möglich ist, werden vorsorglich die Kosten in Höhe von 40.000,00 Euro für eine Neuanschaffung der Pumpen mit eingeworben.

 

Finanzielle Mehrbelastungen für das laufende Geschäftsjahr 2025 ergeben sich aufgrund geänderter Priorisierung nicht, wodurch das Gesamtbudget für investive Maßnahmen nicht überschritten wird.

 

Die Stadt Wedel trägt den 50%igen Kostenanteil über die Baukostenzuschüsse in 2026.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit der Bereitstellung der Mittel noch in 2025 sollen weitere Verzögerungen verhindert und die begleitende Maßnahme zum Hochwasserschutz schnellstmöglich umgesetzt werden.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Mittel für diese Maßnahme können alternativ für den Wirtschaftsplan 2026 eingeworben werden. Dadurch würde sich die Umsetzung erneut verzögern.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Loading...