Beschlussvorlage - BV/2025/025
Grunddaten
- Betreff:
- 
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 der Stadtentwässerung Wedel 
 hier: Umbau und Erneuerung des Fernüberwachungs- und Prozessleitsystems für die Regenwasserpumpwerke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Geschäftszeichen:
- sew/Hs/RüF
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss | Entscheidung |  | 
|  | 22.05.2025 | 
Beschlussvorschlag
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 140.000,00 Euro für den Umbau und die Erneuerung des Fernüberwachungs- und Prozessleitsystems für die Regenwasserpumpwerke sowie 40.000,00 Euro für eine eventuell erforderliche Ersatzbeschaffung der Pumpen (siehe hierzu auch Darstellung des Sachverhalts).
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadtentwässerung Wedel plant die Erneuerung des Prozessleitsystems und die Modernisierung der Datenübertragung für die Fernüberwachung der Regenwasserpumpwerke. Die Regenwasserpumpwerke dienen neben der Regenwasserentsorgung dem Hochwasserschutz. Durch die Erweiterung der Mobilfunkübertragungstechnik über LTE und LTE-M wird eine Steuerung und Überwachung der Regenwasserpumpwerke auch im Falle eines Blackouts ermöglicht.
Durch die Mittelbereitstellung für die eventuell erforderliche Ersatzbeschaffung der Pumpen wird sichergestellt, dass die Regenwasserpumpwerke bis zur Sturmflutsaison betriebsbereit sind.
Darstellung des Sachverhalts
Für das Projekt standen im Wirtschaftsplan 2024 100.000,00 Euro zur Verfügung.
Aufgrund der sehr guten Auftragslage der angefragten Ingenieurbüros konnte die SEW erst sehr verzögert einen elektrotechnischen Fachplaner für das Bauvorhaben gewinnen und mit den Leistungen bis zur Entwurfsplanung in den LPH 1-3 nach HOAI beauftragen. Diese beinhalten die Grundlagenermittlung sowie die Vor- und Entwurfsplanung. Die hohe Auslastung des beauftragten Ingenieurbüros führte zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erstellung der Planungsleistungen. Die bereits für 2024 vorgesehene Ausschreibung der Baumaßnahme war nicht möglich und ist nun für 2025 vorgesehen.
Das Honorar für diese Leistungsphasen wurde aus den zur Verfügung stehenden Mitteln entnommen. Der restliche Betrag war für die Umsetzung der Maßnahme in 2025 vorgesehen.
Durch einen Übertragungsfehler wurde diese Maßnahme nicht in den Investitionsplan 2025-2029 aufgenommen, so dass die Fortsetzung dieser Maßnahme nicht durch den UBFA beschlossen werden konnte. Die SEW bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.
Mit dieser Beschlussvorlage soll dieses Versäumnis korrigiert und gleichzeitig die Mittel für den nunmehr ermittelten höheren Kostenansatz bewilligt werden.
Während die SEW für den Wirtschaftsplan 2024 von Gesamtkosten inklusive des Ingenieurhonorars in Höhe von 100.000,00 Euro ausgegangen ist, stellte sich im Verlauf der ersten Planungsphasen aufgrund erheblicher allgemeiner Kostensteigerungen insbesondere bei elektronischen Bauteilen ein Bedarf von ca. 140.000,00 Euro heraus.
Die anrechenbaren Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf ca.100.000,00 Euro und für das Ingenieurhonorar auf ca. 40.000,00 Euro.
Im Zuge der Vorplanungen durch das Ingenieurbüro wurde zudem festgestellt, dass eine Reparatur der Regenwasserpumpwerke erforderlich ist. Da nicht sicher ist, ob die Beschaffung von Ersatzteilen möglich ist, werden vorsorglich die Kosten in Höhe von 40.000,00 Euro für eine Neuanschaffung der Pumpen mit eingeworben.
Finanzielle Mehrbelastungen für das laufende Geschäftsjahr 2025 ergeben sich aufgrund geänderter Priorisierung nicht, wodurch das Gesamtbudget für investive Maßnahmen nicht überschritten wird.
Die Stadt Wedel trägt den 50%igen Kostenanteil über die Baukostenzuschüsse in 2026.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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| Ergebnisplan | ||||||||
| Erträge / Aufwendungen | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
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 | in EURO | |||||||
| *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||||
| Erträge* | 
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| Aufwendungen* | 
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| Saldo (E-A) | 
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| Investition | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
| in EURO | ||||||||
| Investive Einzahlungen | ||||||||
| Investive Auszahlungen | ||||||||
| Saldo (E-A) | ||||||||
