Mitteilungsvorlage - MV/2025/027
Grunddaten
- Betreff:
- 
Ausbau der Straße Breiter Weg - Beantwortung der Fragen des interfraktionellen Prüfauftrages vom 27.06.2024 
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-60/602 Boe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss | Kenntnisnahme |  | 
|  | 22.05.2025 | 
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Im Zusammenhang mit der BV/2023/140 „Bauprogramm zum Ausbau der Straße Breiter Weg“ wurde im UBFA am 24.06.2024 ein interfraktioneller Prüfauftrag (Antrag) an die Verwaltung gestellt, der mit dieser MV beantwortet wird.
Antrag Bündnis90/Die Grünen, SPD und Die Linke (leicht gekürzt):
Wir bitten die Verwaltung, zu prüfen, ob durch eine alternative Planung die Radfahrenden stärker berücksichtigt und mehr Bäume erhalten werden können: Wäre es möglich, den Straßenquerschnitt weniger breit zu planen und auszubauen? (Verweis auf Einbahnstraße/Fahrradstraße in Richtung Stadtzentrum)
Alternativ soll geprüft werden:
1. Möglichkeit einer Straßenverkehrsführung als Einbahnstraße in Richtung Nordosten - Zufahrt über Egenbüttelweg/Gerhard-Hauptmann-Straße/Hasenkamp oder Egenbüttelweg/Heinestraße.
2. Möglichkeit einer Straßenverkehrsführung in Richtung Süden über Moorweg und Breiter Weg, als Einbahnstraße und Fahrradstraße zwischen Hasenkamp und Egenbüttelweg.
3. Chance für Erhalt aller Straßenbäume zwischen Hasenkamp und Egenbüttelweg und die Möglichkeit, den gewünschten Fußweg auf der Nordseite zu errichten.
4. Prüfung, ob die unter Punkt eins und zwei aufgeführten Strecken und der bisher unbefestigte Bereich des Breiter Weg mit straßenbegleitenden Radwegen/Radspuren versehen werden könnten und eine Nutzung für den Radverkehr gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße möglich wäre.
5. Wäre die genannte Verkehrsführung mit dem aktuell geplanten Bauprogramm ohne weitere Kosten kompatibel oder müsste es eine neue Planung geben? Wie würden sich die Kosten erhöhen?
6. Prüfung, welche Auswirkungen die neue Verkehrsführung Einbahnstraße/Fahrradstraße auf Feuerwehr- und Notarzteinsätze hätte und ob es Lösungsansätze gibt, falls dadurch Probleme entstehen.
Antworten der Verwaltung:
a) Verkehrsbehörde zu Punkt 2 und 6 – Einbahnstraße in Richtung Süden und Auswirkungen:
Die Einrichtung einer Einbahnstraße stellt eine umfangreiche Veränderung der Verkehrsführung dar und muss sorgfältig abgewogen werden. Hierbei kommt es auf die besonderen Umstände der örtlichen Gegebenheiten an. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur verfügt werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO). Als qualifizierte Gefahrenlage wird eine Gefahrenlage bezeichnet, bei der das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung durch die besonderen örtlichen Verhältnisse überschritten wird. (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO).
Eine qualifizierte Gefahrenlage liegt im Bereich zwischen Hasenkamp und Egenbüttelweg nicht vor. Eine Einrichtung einer Einbahnstraße scheidet aus, da in dem besagten Bereich keine Verkehrssituation besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit oder Eigentum erheblich übersteigt.
Die Verkehrsbehörde hat den politischen Antrag dennoch unter weiteren Aspekten geprüft.
Durch die Einrichtung einer Einbahnstraße würde der bisherige Verkehr ab der Einmündung Egenbüttelweg insofern geändert werden, dass der komplette Verkehr in Richtung Moorweggebiet über die Straße Egenbüttelweg abgeleitet werden würde. Dadurch würden die Verkehrsströme so verändert, dass auf der Straße Egenbüttelweg ein nicht unerhebliches erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehen würde.
Erfahrungsgemäß werden seitens der Verkehrsteilnehmenden die kürzesten Wege zum Zielort ausgewählt und genutzt. Hinsichtlich des Vorschlags zur Verkehrsführung würden daher eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmenden, die derzeit die Straße Breiter Weg in Richtung Norden (Moorweg) nutzen (u.a. Anwohner der Straßen Flerrentwiete, Rebhuhnweg, Amselstieg, Meisenweg, Haidbrook, Heisterkamp, Drosselweg, Lerchenweg, Fasenenweg, Sandlochweg, Im Sandloch, Quälkampsweg, Gnäterkuhlenweg, Moorweg, Kleinsiedlerweg, Hasenkamp), die kürzere Wegstrecke über die Gerhart-Hauptmann-Straße und Hasenknick sowie Hasenkamp / Schützenkamp nutzen.
Dies stellt eine Mehrbelastung von Fahrzeugen in den Straßen dar, die dafür nicht ausgebaut sind. Neben der verkehrlichen Belastung für die dortigen Anwohnenden, würden in dem Bereich aufgrund des erhöhten Fahrzeugaufkommens auch zusätzliche Gefahrensituationen entstehen, was negative Auswirkungen auf sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, den Radverkehr sowie erhöhte Begegnungsverkehre mit sich bringt.
				
			
Aus Sicht der Verkehrsbehörde würde die Einrichtung einer Einbahnstraße nicht dazu führen, dass die Flerrentwiete (Schule / Kita) nicht mehr angefahren wird. Erfahrungsgemäß werden seitens der Verkehrsteilnehmer andere Wege gesucht und gefunden, da sich an dem ursprünglichen Grund der Fahrt nichts geändert hat.
Zudem würde die Einrichtung einer Einbahnstraße für Rettungskräfte bedeuten, dass die Hilfsfrist möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Um dieses Risiko zu minimieren, dürften Rettungskräfte Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren, jedoch nur wenn der Einsatzort nicht anders oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist. Dabei müssen sie stets mit äußerster Vorsicht vorgehen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigen. Erwähnenswert ist hierbei das erhöhte Unfallrisiko. Das Befahren einer Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Richtung birgt ein erhöhtes Unfallrisiko, da andere Verkehrsteilnehmer nicht mit Gegenverkehr rechnen. Zudem sind andere Verkehrsteilnehmer oft überrascht oder verunsichert, wenn ein Rettungsfahrzeug entgegen der Einbahnstraße fährt, was zu gefährlichen Situationen führen kann.
Weiterhin hätte die Einrichtung einer Einbahnstraße zur Folge, dass eine beidseitige Aufrechterhaltung des dortigen Vorbehaltsnetzes im Bereich Breiter Weg, Moorweg sowie Heinestraße und Egenbüttelweg nicht mehr möglich wäre. Das Vorbehaltsnetz, das ein wichtiger Teil der städtischen Verkehrsinfrastruktur ist, ist ein Netz von Straßen das der Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs dient.
Zudem würden durch die Änderung der Verkehrsführung Umwege geschaffen, die langfristig gesehen zu einem erhöhten CO2 Ausstoß und einer erhöhten Umweltbelastung führen würden.
Fazit: Aufgrund einer nicht vorliegenden Gefahrenlage und den weiteren, dargestellten Gründen ist die geplante Änderung (Einbahnstraße) nicht umsetzbar.
b) Verkehrsbehörde zu Punkt 1 und 6 - Einbahnstraße in Richtung Norden:
Ergänzend zu den vorherigen Aussagen und Gründen sowie dem Fazit würden sich durch die Einrichtung einer Einbahnstraße in Richtung Nordosten (über Egenbüttelweg) die Verkehrsströme so verändern, dass auf den Straßen Gerhart-Hauptmann-Straße sowie Hasenkamp, Hasenknick und Breiter Weg ein nicht unerhebliches erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehen würde. Wie bereits erläutert, wäre auch in diesem Fall eine Mehrbelastung an Fahrzeugen in Straßenzügen (Hasenkamp und Hasenknick) vorhanden, die dafür nicht ausgebaut sind. Neben den bereits genannten zusätzlichen Gefahrensituationen könnte es aufgrund der Verkehrsintensität u. a. am Hasenknick zu Konflikten zwischen dem fließenden Verkehr und Besuchern des Wochenmarktes kommen.
Fazit: Die Verkehrsaufsicht spricht sich gegen die Vorschläge der verschiedenen Einbahnstraßenregelungen aus. Von wesentlicher Bedeutung ist in dem vorliegenden Fall die nicht vorhandene qualifizierte Gefahrenlage. In den besagten Bereichen besteht keine Verkehrssituation, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit oder Eigentum erheblich übersteigt. Vielmehr geht die Verkehrsbehörde auch unter Anbetracht des Schulstandorts davon aus, dass durch die Anordnung von Einbahnstraßenregelungen in dem besagten Bereichen Gefahrensituationen verschiedener Arten entstehen könnten.
c) Straßenplanung zu Punkt 3 – Erhalt aller Bäume und Schaffung Fußweg entlang Nordseite:
Jede Baumaßnahme im Bereich von Bäumen wird zu Veränderungen an diesen führen. Im Bereich
zwischen Hasenkamp und Egenbüttelweg stehen Bäume auch entlang der Nordseite (Schulgelände), die beim Bau des gewünschten Fußweges besonderer Pflegemaßnahmen bedürfen. Je nach Art und Weise des Wurzelwuchses sind diese zu schützen und zu erhalten oder zu entfernen / einzukürzen, was auch zu Schnittarbeiten am Baum bzw. vereinzelt zu Fällungen führen kann.
Die Breite des neuen Fußweges ist von der zur Verfügung stehende Straßenfläche abhängig. Bisher war eine Breite von 2,00 m geplant, die jedoch nur einzuhalten ist, wenn die Fahrbahn (Achse) um mind. 0,30 m nach Süden ver-/gelegt wird.
d) Straßenplanung zu Punkt 4 - straßenbegleitende Radwege/Radspuren:
Da die Einrichtung einer Einbahnstraße nicht möglich ist (s. Stellungnahme Verkehrsbehörde), somit auch die Fahrbahnbreite nicht reduziert werden kann, ist auch die Anlage von zusätzlichen Radwegen/Radspuren nicht möglich. Die beidseitigen, unbefestigten Nebenflächen sollen als befestigte Gehwege ausgebaut werden. Ein Ausbau entsprechend der Regelbreite von 2,50 m (mind. 2,00 m) wird immer ein Eingriff in den Baumbestand mit sich ziehen. Jede Baumaßnahme im Bereich von Bäumen wird zu Veränderungen an diesen führen, vereinzelte Fällungen sind in diesem Bereich unvermeidbar.
				
			
e) Straßenplanung zu Punkt 5 – Umplanung / Kosten:
Eine Veränderung des Bauentwurfes würde zur Folge haben, dass ein neuer Entwurf erarbeitet werden muss. Gemäß HOAI-Vertrag (LPH 3 - Entwurf) wären das bis zu 25 % der Honorarsumme. Bei geschätzten Baukosten von ca. 4,4 Mio. € wären das zusätzlich bis zu 74.000,00 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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| 1 | (wie Dokument) | 260 kB | |||
| 2 | (wie Dokument) | 1,7 MB | 
