Beschlussvorlage - BV/2025/013
Grunddaten
- Betreff:
- 
Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“, 1. vorhabenbezogene Änderung, Teilbereich Süd; 
 hier: 1. Änderung zum Durchführungsvertrag vom 19.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beteiligt:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-601/Bn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Planungsausschuss | Vorberatung |  | 
| 
●
Geplant
 |  | Rat der Stadt Wedel | Entscheidung |  | 
|  | 27.03.2025 | 
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte 1. Änderung zum Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“, 1. vorhabenbezogene Änderung, Teilbereich Süd der Stadt Wedel vom 19.11.2020, insbesondere den Ersatz der vereinbarten 10 Wohneinheiten für zweckgebundenes Wohnen durch 16 Wohneinheiten nach der Sozialen Wohnraumförderung der IB.SH und eine Verlängerung der Durchführungsfrist bis 31.12.2027.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 Stadtentwicklung
Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend des Bedarfs.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Ziel 1: Bauvorhaben mit ca. 500 genehmigte WE in den Jahren 2024-2028.
Ziel 2: Bestand an sozial geförderten Wohnungen bis 2028 auf ca. 650 WE weitestgehend konstant zu halten und mehr als 10 % davon mit Benennungsrechten zugunsten der Stadt Wedel abzusichern.
Mit diesem Bauvorhaben entstehen 30 Wohneinheiten, davon 16 sozial gefördert. Für fünf dieser geförderten Wohneinheiten erhält die Stadt Wedel ein Benennungsrecht. Das Bauvorhaben trägt somit maßgeblich zur Erreichung der o.g. Ziele bei.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat am 05.11.2020 den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“, 1. vorhabenbezogene Änderung, Teilbereich Süd der Stadt Wedel mit der S-Immobiliengesellschaft Wedel mbH & Co. KG beschlossen. Inhalt war u.a. die Errichtung von 10 zweckgebundenen Wohnungen mit einer Zweckbindung von 20 Jahren analog dem 2. Förderweg der sozialen Wohnraumförderung der IB.SH und einer Fertigstellungsfrist bis zum 31.12.2024.
Zwischenzeitlich haben sich die Marktverhältnisse geändert. Die Sparkasse mit der S-Immobiliengesellschaft Wedel mbH & Co. KG hat sich daher in Abstimmung mit dem Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung entschlossen, für 16 Wohneinheiten (8 Wohneinheiten 1. Förderweg und 8 Wohneinheiten 3. Förderweg) eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung bei der IB.SH mit einer Zweckbindung von 35 Jahren zu beantragen.
Da die Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung derzeit knapp sind, wurde von einer vorzeitigen Änderung des Durchführungsvertrages abgesehen, da es ohne Förderung bei der bisherigen Regelung bleiben sollte. Nach Aussage der Stadtsparkasse Wedel sind die Gespräche mit der IB.SH positiv verlaufen und es wird nun in den nächsten Wochen mit einer Förderzusage der IB.SH gerechnet.
Im Zuge der Anpassungen der Grundrisse für eine Förderung durch die IB.SH wurde die Wohneinheit 1.5 in zwei kleinere Wohneinheiten geteilt (1.5 und 1.6). Für beide Wohneinheiten erhält die Stadt ein Benennungsrecht. Damit erhöht sich die Anzahl der Wohneinheiten mit Benennungsrecht von vier auf fünf.
In diesem Zusammenhang wird auch der Fertigstellungstermin bis zum 30.06.2027 angepasst, da es im bisherigen Bauverlauf zu unerwarteten Schwierigkeiten gekommen ist und der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden konnte.
Um den Vertrag an die geänderten Bedingungen anzupassen ist ein 1. Änderungsvertrag notwendig geworden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Stadt Wedel verfolgt mit Nachdruck das Ziel, bedarfsgerechten und sozialverträglichen Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Ein wesentliches Element der nun vorgeschlagenen Änderung ist die Erweiterung des geförderten Wohnungsangebots auf 16 Wohneinheiten. Dabei wird die bisherige Planung nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer erweitert: Die Wohneinheiten sollen in zwei verschiedene Förderwege aufgeteilt werden, um eine noch breitere Zielgruppe mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. So sind nunmehr acht Wohneinheiten im 1. Förderweg sowie weitere acht Wohneinheiten im 3. Förderweg vorgesehen. Durch diese differenzierte Förderung wird sichergestellt, dass unterschiedliche Einkommensgruppen gleichermaßen von der sozialen Wohnraumförderung profitieren.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die Verlängerung der Zweckbindung auf 35 Jahre. Diese maßgebliche Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung stellt eine langfristige und nachhaltige Absicherung des bezahlbaren Wohnraums sicher.
Durch die Teilung der Wohneinheit 1.5 erhöht sich die Anzahl der Wohneinheiten mit Benennungsrecht von vier auf fünf. Dies stellt eine Verbesserung für eine gerechte und bedarfsgerechte Wohnungsvergabe dar.
Die nun vorgesehene Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027 trägt diesen Umständen Rechnung und ermöglicht eine realistische und zuverlässige Fertigstellung des Projekts.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ könnte es bei der bisherigen Vereinbarung über die zweckgebundenen Wohnungen bleiben. In diesem Fall würde auf sechs weitere preisgebundene Wohnungen und eine Verlängerung der Bindungsfrist auf 35 Jahre verzichtet.
Eine maßvolle Alternative zur Verlängerung der Durchführungsfrist gibt es nicht. Es ist eine sinnvolle Lösung, wenn eine einvernehmliche Regelung gefunden werden kann.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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| Ergebnisplan | ||||||||
| Erträge / Aufwendungen | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
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 | in EURO | |||||||
| *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||||
| Erträge* | 
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| Aufwendungen* | 
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| Saldo (E-A) | 
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| Investition | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
| in EURO | ||||||||
| Investive Einzahlungen | ||||||||
| Investive Auszahlungen | ||||||||
| Saldo (E-A) | ||||||||
