Beschlussvorlage - BV/2025/022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1

BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten im Tinsdaler Weg 61 zu erteilen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE

Baugrundstück

 

Tinsdaler Weg 61

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

25.02.2025

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

 

 

II

 

Gebäudehöhe

 

10,25 m

Dachform

 

Satteldach

GRZ

 

0,3

GFZ

 

0,6

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen einfachen B-Planes Nr. 100 g „Tinsdaler Weg

 

Die Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße des einfachen Bebauungsplan Nr. 100 g „Tinsdaler Weg“ wird eingehalten. Die Festsetzungen, die der einfache Bebauungsplan nicht trifft wie GRZ, GFZ, Geschossigkeit und Höhe der Gebäude müssen sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

Nach Abriss des bestehenden Einfamilienhauses soll nun ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten entstehen.

Die zweigeschossige Bebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,3, einer Geschossflächenzahl von 0,6 und einer Gebäudehöhe von 10,25 m fügt sich in die Umgebung ein. Eine Abwicklung der Höhen ist als Anlage beigefügt.

Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

Die notwendigen Stellplätze werden auf der Nordseite auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstückes angordnet.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...