Beschlussvorlage - BV/2025/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Jahresabschluss 2023 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.561.379,20 € wird zum Teil gegen die Ergebnisrücklage (10.224.253,32 €) ausgebucht. Der nicht durch die Rücklage gedeckte Restbetrag von 337.125,88 € wird auf die Bilanzposition „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ umgebucht.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss werden die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt die Bürgermeisterin den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 92 Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage (MV/2025/012) vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Jahresabschluss 2023 wurde der Stabsstelle Prüfdienste am 03.04.2024 vorgelegt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei § 92 Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

Auch für die Behandlung des Jahresüberschusses gibt es eine klare Regelung.

 

Paragraf 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt in Absatz 3, dass Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden sollen.

 

Soweit die Mittel der Ergebnisrücklage nicht zum Ausgleich ausreichen, so ist der Jahresfehlbetrag gem. § 26 Abs. 4 GemHVO vorzutragen.

 

Daher wird der Jahresfehlbetrag 2023 i.H.v. 10.561.379,20 € zuerst mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da dies nicht den vollständigen Fehlbetrag deckt, wird der Restbetrag von 337.125,88 € unter der Position „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ ausgewiesen.

 

Insofern gibt es auch bei der Behandlung des Jahresfehlbetrages keine Alternative.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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