Beschlussvorlage - BV/2025/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die 2.Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) vom 01.01.2020

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sollte der Hebesatz der von der Stadt erhobenen Vergnügungssteuer von 18 auf 20 % erhöht werden. Die entsprechende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) ab 01.01.2020 wurde am 19.12.2024 vom Rat beschlossen und leider erst am 05.01.2025 bekannt gemacht. Da Satzungen erst mit ihrer Bekanntgabe wirksam werden, besteht durch die verspätete Bekanntmachung für den Zeitraum vom 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung. Der Artikel II der Nachtragssatzung regelt das Inkrafttreten zum 01.01.2025. Für die Rechtmäßigkeit der Satzung ist ein neuer Beschluß des Rates notwendig.

Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Höhe von 18% der Bemessungsgrundlage im Sinne der Satzung.

Der Steuersatz der Vergnügungssteuer soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Maßnahme A 2 Nr. 45) von 18% auf 20% erhöht werden.

Im § 2 der Satzung (Haftung) wird auf den § 14 der Vorschrift verwiesen. Es muss richtigerweise auf den § 11, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist, verwiesen werden.

Im § 6 der Satzung wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung genauer festgelegt.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Steuersatz wird von 18% auf 20% erhöht. Damit wird die Empfehlung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung umgesetzt.

Der fehlerhafte Verweis wird berichtigt.

Der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung wird eindeutig geregelt.

Die Rechtmäßigkeit der Satzung wird sichergestellt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

490000

545000

545000

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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