Beschlussvorlage - BV/2025/009
Grunddaten
- Betreff:
- 
Innenstadtentwicklungskonzept für die Stadt Wedel 
 hier: Abschlussbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/TK
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Planungsausschuss | Vorberatung |  | 
|  | 11.03.2025 | |||
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●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Wedel | Entscheidung |  | 
|  | 27.03.2025 | 
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 (Stadtentwicklung)
Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend dem Bedarf.
Handlungsfeld 3 (Stadtentwicklung)
Wedel hat lebenswerte Quartiere.
Handlungsfeld 4 (Familie und Soziales)
In Wedel finden alle Generationen Beachtung.
Handlungsfeld 5 (Wirtschaft)
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Die Erarbeitung eines Innenstadtentwicklungskonzepts war ein Ursprungsgedanke aus dem Rat. Ein Förderantrag für das „Programm zur Förderung der Innenstadtstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm)“ an das Land im Jahr 2022 wurde jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht bewilligt. Da das Thema in der politischen Diskussion weiterhin als wichtig erachtet wurde, wurde daher ein Förderantrag bei der AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest gestellt, um anderweitige Fördermittel zu nutzen.
Die Erstellung des Innenstadtentwicklungskonzepts wurde durch Zuwendung aus Mitteln des Landesprogramms ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein im Programm „Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung“ gefördert. Die notwendigen Mittel wurden vom Planungsausschuss über den 1. Nachtragshaushalt 2023 bereitgestellt.
Wesentliche Bestandteile des Innenstadtentwicklungskonzepts waren eine umfangreiche und dialogorientierte Beteiligung der Wedeler Bürgerinnen und Bürger. Unterschiedliche Beteiligungsformate bildeten den Grundstein für die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurden die folgenden Beteiligungsformate durchgeführt und deren Ergebnisse in die Konzepterstellung integriert:
- Öffentliche Impulsveranstaltung im Johann-Rist-Forum am 26.01.2024
- Online-Beteiligung in der Zeit vom 04.04.2024 bis 22.03.2024
- Perspektiven-Workshop mit interessierten und eingeladenen Bürgerinnen und Bürgern am 27.03.2024
- Prototyping-Atelier mit interessierten und eingeladenen Bürgerinnen und Bürgern am 26.09.2024
Außerdem wurde die geplante Vorgehensweise, der jeweilige Arbeitsstand und das weitere Vorgehen öffentlich vorgestellt:
- Öffentliche Vorstellung der geplanten Vorgehensweise in der Sitzung des Planungsausschusses am 05.12.2023
- Öffentliche Vorstellung des Arbeitsstandes sowie des weiteren Vorgehens in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.04.2024
- Öffentliche Vorstellung des Arbeitsstandes sowie des weiteren Vorgehens in der Sitzung des Planungsausschusses am 28.05.2024
Im gesamten Prozess wurden die jeweiligen Zwischenergebnisse sowie die hieraus resultierenden Zwischenberichte kontinuierlich mit dem beauftragten Büro „Stadt + Handel“ rückgekoppelt. Hierbei waren, neben dem Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung auch die Wirtschaftsförderung und Wedel-Marketing eingebunden.
Die wesentlichen Ziele des Innenstadtentwicklungskonzepts sind…
- eine fundierte und datengestützte Bestandsaufnahme des Status Quo,
- Zielgruppen sowie eine Innenstadtvision zu identifizieren,
- hierauf aufbauend Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien zu erarbeiten,
- differenzierte Entwicklungsräume in der Innenstadt zu definieren sowie
- einen Projekt- und Aktionsplan für die Innenstadtentwicklung mit konkreten Maßnahmen auszuarbeiten.
Das Innenstadtentwicklungskonzept bildet somit die fachliche Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung der Wedeler Innenstadt. Es fungiert als „Werkzeugkasten“, der sowohl kostenfreie bzw. kostengünstige Maßnahmen, die meist kurz- und mittelfristig wirken, als auch Leuchtturmprojekte, die die Wedeler Innenstadt langfristig stärken sollen, beinhaltet. Dieses Konzept und die darin beschriebenen Maßnahmen sind nicht abschließend.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, das Innenstadtentwicklungskonzept zu beschließen, um die Leitlinien der zukünftigen Entwicklung der Innenstadt festzulegen. Es schafft ein Bewusstsein für sich bereits vollziehende negative Entwicklungen. Das Konzept beinhaltet Maßnahmen, die diesem Trend entgegenwirken und steuert die zukünftige Entwicklung der Innenstadt. Außerdem kann es als Grundlage für das Einwerben von Fördermittel dienen, da ein politisch beschlossenes Konzept häufig Voraussetzung für das Stellen von Fördermittelanträgen ist.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sollte das Innenstadtentwicklungskonzept in Form des Abschlussberichtes nicht beschlossen werden, würde an einer zielgerichteten Entwicklungsstrategie, die sowohl durch die politischen Gremien, die Stadtverwaltung als auch die beteiligten Akteure gemeinsam getragen wird, für die kommenden Jahre fehlen. Hierdurch würde die Chance ausgelassen, dass sich die Stadt Wedel als langfristig verlässlicher Partner zu positionieren.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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| Ergebnisplan | ||||||||
| Erträge / Aufwendungen | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
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 | in EURO | |||||||
| *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||||
| Erträge* | 
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| Aufwendungen* | 
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| Saldo (E-A) | 
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| Investition | 2025 alt | 2025 neu | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff. | ||
| in EURO | ||||||||
| Investive Einzahlungen | ||||||||
| Investive Auszahlungen | ||||||||
| Saldo (E-A) | ||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 48,9 MB | 
