Beschlussvorlage - BV/2025/004
Grunddaten
- Betreff:
- 
Gesamtabschluss 2023 
 hier: Feststellung des Gesamtergebnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Zw
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
 |  | Haupt- und Finanzausschuss | Vorberatung |  | 
|  | 17.03.2025 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Wedel | Entscheidung |  | 
|  | 27.03.2025 | 
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 93 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem sowohl das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde als auch die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen Beteiligungen (Aufgabenträger) nachzuweisen sind.
Der Gesamtabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln. Aufgabenträger, die hierfür von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (§ 93 Abs. 2 GO).
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ein Gesamtlagebericht ist beizufügen.
Nach Aufstellung des Gesamtabschlusses wird dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung legt die Bürgermeisterin den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht der Stabsstelle Prüfdienste innerhalb von sechs Monaten der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ein Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages erfolgt im Gegensatz zum Einzelabschluss nicht (§ 93 Abs. 7 GO).
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Der Abschluss der Prüfung erfolgte im Dezember 2024.
Der Prüfbericht und die Stellungnahme dazu werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 802,3 kB | 
