Beschlussvorlage - BV/2025/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen mitsamt den Anlagen und dem Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit dem Beschluss über den Gesamtabschluss werden die gesetzlichen Vorgaben des § 93 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Gemäß § 93 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem sowohl das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde als auch die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen Beteiligungen (Aufgabenträger) nachzuweisen sind.

 

Der Gesamtabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln. Aufgabenträger, die hierfür von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (§ 93 Abs. 2 GO).

 

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ein Gesamtlagebericht ist beizufügen.

 

Nach Aufstellung des Gesamtabschlusses wird dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung legt die Bürgermeisterin den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht der Stabsstelle Prüfdienste innerhalb von sechs Monaten der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ein Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages erfolgt im Gegensatz zum Einzelabschluss nicht (§ 93 Abs. 7 GO).

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Der Abschluss der Prüfung erfolgte im Dezember 2024.

Der Prüfbericht und die Stellungnahme dazu werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage vorgelegt.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Bei § 93 Abs. 7 i.V.m. § 92 GO handelt es sich nicht um eine Kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

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Anlagen

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