Beschlussvorlage - BV/2025/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Modernisierung der Badebucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bartels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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27.03.2025
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Darstellung des Sachverhalts
Die Kombibad Wedel GmbH als hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH betreibt die Badebucht Wedel.
Mit der Modernisierung wird der weitere Betrieb der Badebucht sichergestellt.
Die Kombibad Wedel GmbH kann den geplanten Umbau und die dazu notwendigen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Daher soll die Stadt die benötigten Darlehen aufnehmen und diese Im Wege der Ausleihung an die Kombibad Wedel GmbH weiterreichen.
Dies ist die wirtschaftlichste Finanzierung, da die Stadt einen deutlichen Zinsvorteil gegenüber der Gesellschaft von ca. 0,5%-Punkten erzielen kann.
Das Darlehen soll über 30 Jahre in 360 monatlichen Raten getilgt werden, was auch der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.
Die Ausleihung erfolgt, aufgrund der Anforderung der Kommunalaufsicht, zu marktüblichen Konditionen. Das heißt, die Stadt stellt der Kombibad die Mittel zu marktüblichen Zinsen zur Verfügung.
Die Zinszahlungen fallen auf Seiten der Kombibad als normaler Aufwand an, welcher über den Defizitausgleich der Stadt ausgeglichen wird.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Einzig denkbare Alternative wäre, dass die Kombibad Wedel GmbH die Darlehen am Kreditmarkt selbst aufnimmt. Tatsache ist, dass die Kombibad Wedel GmbH diese Darlehen zu deutlich höheren Zinsen (als die Stadt) aufnehmen müsste. Außerdem kann sie dies nur, wenn die Stadt für diese Darlehen eine Bürgschaft ausstellt.
Zudem ist aber zu bedenken, dass eine Bürgschaft gem. Krediterlass höchstens 80 % der Darlehenssumme abdecken darf. Ob die Kombibad Wedel GmbH unter diesen Voraussetzungen ein Darlehen für die gesamte Investitionssumme bekommen würde, scheint fraglich.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
2.504.000 |
2.523.500 |
2.206.500 |
2.116.500 |
1.792.000 |
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Saldo (E-A) |
-2.504.000 |
-2.523.500 |
-2.206.500 |
-2.116.500 |
-1.792.000 |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
0 |
480.000 |
8.874.500 |
5.960.000 |
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Saldo (E-A) |
-480.000 |
-8.874.500 |
-5.960.000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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860 kB
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