Beschlussvorlage - BV/2025/020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht (gemäß Anlage) in den Haushalt 2025 und in die mittelfristige Finanzplanung Verpflichtungs-ermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Die Kombibad Wedel GmbH als hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH betreibt die Badebucht Wedel.

 

Mit der Modernisierung wird der weitere Betrieb der Badebucht sichergestellt.

 

Die Kombibad Wedel GmbH kann den geplanten Umbau und die dazu notwendigen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Daher soll die Stadt die benötigten Darlehen aufnehmen und diese Im Wege der Ausleihung an die Kombibad Wedel GmbH weiterreichen.

 

Dies ist die wirtschaftlichste Finanzierung, da die Stadt einen deutlichen Zinsvorteil gegenüber der Gesellschaft von ca. 0,5%-Punkten erzielen kann.

 

Das Darlehen soll über 30 Jahre in 360 monatlichen Raten getilgt werden, was auch der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.

 

Die Ausleihung erfolgt, aufgrund der Anforderung der Kommunalaufsicht, zu marktüblichen Konditionen. Das heißt, die Stadt stellt der Kombibad die Mittel zu marktüblichen Zinsen zur Verfügung.

 

Die Zinszahlungen fallen auf Seiten der Kombibad als normaler Aufwand an, welcher über den Defizitausgleich der Stadt ausgeglichen wird.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die vorgeschlagene Vorgehensweise stellt die wirtschaftlichste Finanzierungsvariante dar.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Einzig denkbare Alternative wäre, dass die Kombibad Wedel GmbH die Darlehen am Kreditmarkt selbst aufnimmt. Tatsache ist, dass die Kombibad Wedel GmbH diese Darlehen zu deutlich höheren Zinsen (als die Stadt) aufnehmen müsste. Außerdem kann sie dies nur, wenn die Stadt für diese Darlehen eine Bürgschaft ausstellt.

 

Zudem ist aber zu bedenken, dass eine Bürgschaft gem. Krediterlass höchstens 80 % der Darlehenssumme abdecken darf. Ob die Kombibad Wedel GmbH unter diesen Voraussetzungen ein Darlehen für die gesamte Investitionssumme bekommen würde, scheint fraglich.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

2.504.000

2.523.500

2.206.500

2.116.500

1.792.000

     

Saldo (E-A)

-2.504.000

-2.523.500

-2.206.500

-2.116.500

-1.792.000

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

0

480.000

8.874.500

5.960.000

     

     

Saldo (E-A)

     

-480.000

-8.874.500

-5.960.000

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...