Beschlussvorlage - BV/2025/018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten in der Goethe Straße 59 zu erteilen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 6 WE

Baugrundstück

Goethestraß 59, 22880 Wedel

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

04.02.2025

Geschossigkeit des Bauvorhabens

III

 

Gebäudehöhe

10,45 m

Dachform

leicht geneigtes Dach

GRZ

0,34

GFZ

0,64

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen einfachen B-Planes Nr. 100 i „Pestalozzistraße

 

Der einfache Bebauungsplan 100 i „Pestalozzistraße“ setzt für die straßenseitige Bebauung nur Mindestgrundstücksgrößen in Abhängigkeit der Geschossigkeit fest. Diese Festsetzung wird eingehalten. Alle weiteren städtebaulichen Werte müssen sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

 

Nach Abriss des bestehenden Wohngebäudes soll nun ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten entstehen. Die dreigeschossige Bebauung fügt sich in die Umgebung ein. Das Gebäude wird an das bestehende dreigeschossige Nachbargebäude angebaut. Es erhält die gleiche Gebäudehöhe. Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl fügen sich auch ein, somit ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

 

Die Stellplätze werden auf der Nordseite auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstückes angeordnet.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...