Beschlussvorlage - BV/2025/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel; Aufgabe des Kita-Standortes im Fährenkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.02.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.02.2025
|
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Dieser Beschluss berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bedarfsplanung für Kita-Plätze.
Darstellung des Sachverhalts
Seit Ende der 90er-Jahre wird im Wedeler Fährenkamp eine Kita betrieben. Nach einer ersten Insolvenz im Jahr 2014 endete der Betrieb des Naturkindergartens nach einer zweiten Insolvenz im Jahr 2020. Mitte des Jahres 2020 übernahm der derzeitige Träger den Betrieb der Kita (25 Elementar- und 15 Krippenplätze) und gab der Kita den Namen „Lütt Hütt“. Der derzeitige Träger hatte im Oktober 2024 angekündigt, den Betrieb zum 31.03.2025 aus persönlichen Gründen einstellen zu wollen. Inzwischen ist ein Insolvenzverfahren beantragt worden. Der Kita-Betrieb wird daher bereits zum 31.01.2025 eingestellt werden. Der AWO Ortsverein Wedel e. V. hat sich dankenswerterweise noch im Oktober bereit erklärt, allen betroffenen Kindern ein Platzangebot in der neuen AWO Kita (40 Elementar- und 20 Krippenplätze) an der Rissener Straße zu unterbreiten. Viele andere Wedeler Kitas boten ebenfalls Hilfe an und meldeten der Verwaltung insgesamt 28 freie Plätze. Auch eine Nachfrage bei der Familienbildung Wedel e. V. ergab, dass noch ungewöhnlich viele Plätze bei Tagespflegepersonen in Wedel frei waren.
Die Verwaltung hat direkt nach der Information des Trägers, den Kita-Betrieb aufgeben zu wollen mit der Prüfung der Aufrechterhaltung des Standortes begonnen. Dazu wurde ein externer Bausachverständiger zur Beurteilung der Gebäudesubstanz herangezogen. Außerdem wurde der Kreis Pinneberg hinsichtlich der Bedarfsplanung befragt.
Der Bedarfsplanung des Kreises kommt im KiTaG eine wichtige Rolle zu. Gem. § 15 Abs. 1 KiTaG besteht ein Anspruch auf Fördermittel nach dem SQKM nur, wenn die vorgehaltenen Plätze im Bedarfsplan stehen. Ergebnis der Prüfung des Kreises (schriftliche Mitteilung vom 14.01.2025) ist, dass die durch die Schließung der Kita „Lütt Hütt“ wegfallenden Elementarplätze durch freie Plätze bei anderen Einrichtungen aufgefangen werden können und perspektivisch ein Überangebot von Plätzen im Elementarbereich entsteht. Elementarplätze eines potentiellen neuen Trägers am Standort Fährenkamp würden damit nicht in den Bedarfsplan des Kreises aufgenommen werden. Fördermittel nach dem SKQKM würden somit nicht vom Kreis Pinneberg ausgezahlt werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Kita-Standort am Fährenkamp aufzugeben. Aufgrund der Rückmeldung des Kreises werden für Elementarplätze am Fährenkamp keine SQKM Mittel fließen. Der Bedarf ist im Elementarbereich nicht mehr vorhanden.
Stand 27.01.2025 wird in der Kita „Lütt Hütt“ eine altersgemischte Gruppe mit rechnerisch 20 Plätzen (10 Elementar- und 5 Krippenplätze) vorgehalten. Der Wegfall der fünf Krippenplätze kann durch Angebote aus anderen Kitas kompensiert werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es ist keine Alternative den Standort Fährenkamp im Elementarbereich aufrechtzuerhalten, da keine SQKM-Mittel für den Betrieb von Elementargruppen fließen werden.
Alternativ kann beschlossen werden, den Standort zu einem Krippenhaus umzufunktionieren. Hierfür sind allerdings umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig, deren Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden können. Zu beachten ist dabei, dass es sich um von einem Träger anzumietende Gebäude handelt. Die SQKM-Fördermittel berücksichtigen keine zusätzlichen Mittel für Mieten. Die Differenz zwischen SQKM-Mitteln und tatsächlichen Kosten inklusive der Mietzahlung würde zu Lasten der Stadt Wedel gehen. Die Einrichtung eines reinen Krippenhauses ist am Standort Fährenkamp nicht sinnvoll, da ein Wechsel in den Elementarbereich an diesem Standort nicht möglich sein wird. Aufgrund des perspektivischen Platzüberhangs im Elementarbereich werden Gruppenumwandlungen zu Krippengruppen im Rahmen des Bestandsangebotes von der Verwaltung geprüft.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: Dieser Beschluss hat sowohl auf die Aufwendungen als auch auf die Erträge der Stadt Wedel Einfluss. Für die Kita „Lütt Hütt“ wurde ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 799.400 € für das Jahr 2025 eingeplant. Nach Abzug der bereits für Januar 2025 ausgezahlten Rate stehen im Haushalt derzeit noch ca. 772.000 € zur Verfügung. An Einnahmen aus SQKM-Mitteln waren 560.300 € eingeplant. Nach Abzug der für Januar 2025 gezahlten SQKM-Mittel verbleibt ein Ansatz von 540.200 €. Bei Beschluss dieser Vorlage werden keine Aufwendungen und auch keine Erträge mehr fließen. Die unten stehende Tabelle beinhaltet unter „2025 neu“ die bereits ausgezahlten bzw. eingenommenen Summen. |
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
-239.100 |
-7.300 |
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
