Beschlussvorlage - BV/2024/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, dass eine weitere SKB-Gruppe für die Altstadtschule realisiert wird und die entsprechende personelle Ausstattung im Personalplan 2025 Berücksichtigung findet sowie die notwendige Ausstattung für den Betrieb der SKB-Gruppe beschafft wird.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Es werden zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und möglichst allen Anträgen auf eine Aufnahme in die Schulkindbetreuung kann stattgegeben werden.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Für die Schulkindbetreuung der Altstadtschule wird zukünftig eine weitere Gruppe benötigt. Mit dem Beschluss BV 2024/090 sprach sich der Bildung, Kultur und Sportausschuss im November für die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe am Standort Highlight/Bekstraße 22 aus. Durch den Raumdoppelnutzungsbeschluss des Rates wird die neue Gruppe in der Altstadtschule unterzubringen sein. Für die Gruppe ist die Ausstattung mit Mobiliar und pädagogischem Material notwendig. Bei der Ausstattung wird darauf geachtet, dass das Mobiliar sowohl für den Unterricht als auch die Betreuung am Nachmittag geeignet ist. Ebenso müssen entsprechend dem Qualitätsstandart für die Schulkindbetreuung in Wedel das benötigte pädagogische Personal in Form einer Gruppenleitung (Erzieher/in) und einer Gruppenassistenz (SPA) als zusätzlicher Personalbedarf im Stellenplan aufgenommen werden.

Die zur Umsetzung Notwendigen Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

-Ausstattung mit Mobiliar (Tische, Stühle, Schränke) ca. 15.000 Euro

-Ausstattung Technik (PC, Telefon, Bildschirm) ca. 3.000 Euro

-Ausstattung mit päd. Material (Spiel- und Bastelmaterial, Bücher, Polster, etc) ca. 5.000 Euro

-Personalkosten Erzieher (TVÖD SUE S08a) ca. 54.000 Euro

-Personalkosten SPA (TVÖD SUE S03) ca. 44.000 Euro

Für die Ausstattungsinvestitionen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau II bis zum 31.12.2025 zu stellen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Ab 2026 besteht aufsteigend ab Klasse 1 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, d. h. die Stadt muss jede Nachfrage nach Betreuungsplätzen spätestens zum Schuljahr 2029/2030 bedienen können. Aktuell kann nicht allen Platzanfragen entsprochen werden, es befinden sich aktuell 11 Kinder auf der Warteliste. Zum Schuljahresende werden weniger Kinder die Betreuung verlassen als Neuanträge zu erwarten sind, wodurch sich die Warteliste verlängern wird.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Alternative wäre, dass keine zusätzliche Gruppe eingerichtet wird. Der Bedarf nach einem Betreuungsplatz kann nicht für alle Familien erfüllt werden und die Warteliste würde sich verlängern. Sollte der Rechtanspruch ab 2026 aufgrund fehlender Platzkontingente nicht erfüllt werden können, stünden der Stadt vermutlich Kompensationszahlungen bevor, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise  x nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

 x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

17.500

42.000

42.000

42.000

Aufwendungen*

     

     

41.000

98.000

98.000

98.000

Saldo (E-A)

     

     

-23.500

-56.000

-56.000

-56.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

 

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

23.000

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

-23.000

     

     

     

 

 

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