Beschlussvorlage - BV/2024/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der SKB Altstadtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
- Geschäftszeichen:
- 1-60 Hey
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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30.01.2025
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27.02.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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12.02.2025
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Es werden zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und möglichst allen Anträgen auf eine Aufnahme in die Schulkindbetreuung kann stattgegeben werden.
Darstellung des Sachverhalts
Für die Schulkindbetreuung der Altstadtschule wird zukünftig eine weitere Gruppe benötigt. Mit dem Beschluss BV 2024/090 sprach sich der Bildung, Kultur und Sportausschuss im November für die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe am Standort Highlight/Bekstraße 22 aus. Durch den Raumdoppelnutzungsbeschluss des Rates wird die neue Gruppe in der Altstadtschule unterzubringen sein. Für die Gruppe ist die Ausstattung mit Mobiliar und pädagogischem Material notwendig. Bei der Ausstattung wird darauf geachtet, dass das Mobiliar sowohl für den Unterricht als auch die Betreuung am Nachmittag geeignet ist. Ebenso müssen entsprechend dem Qualitätsstandart für die Schulkindbetreuung in Wedel das benötigte pädagogische Personal in Form einer Gruppenleitung (Erzieher/in) und einer Gruppenassistenz (SPA) als zusätzlicher Personalbedarf im Stellenplan aufgenommen werden.
Die zur Umsetzung Notwendigen Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
-Ausstattung mit Mobiliar (Tische, Stühle, Schränke) ca. 15.000 Euro
-Ausstattung Technik (PC, Telefon, Bildschirm) ca. 3.000 Euro
-Ausstattung mit päd. Material (Spiel- und Bastelmaterial, Bücher, Polster, etc) ca. 5.000 Euro
-Personalkosten Erzieher (TVÖD SUE S08a) ca. 54.000 Euro
-Personalkosten SPA (TVÖD SUE S03) ca. 44.000 Euro
Für die Ausstattungsinvestitionen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau II bis zum 31.12.2025 zu stellen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Ab 2026 besteht aufsteigend ab Klasse 1 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, d. h. die Stadt muss jede Nachfrage nach Betreuungsplätzen spätestens zum Schuljahr 2029/2030 bedienen können. Aktuell kann nicht allen Platzanfragen entsprochen werden, es befinden sich aktuell 11 Kinder auf der Warteliste. Zum Schuljahresende werden weniger Kinder die Betreuung verlassen als Neuanträge zu erwarten sind, wodurch sich die Warteliste verlängern wird.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Alternative wäre, dass keine zusätzliche Gruppe eingerichtet wird. Der Bedarf nach einem Betreuungsplatz kann nicht für alle Familien erfüllt werden und die Warteliste würde sich verlängern. Sollte der Rechtanspruch ab 2026 aufgrund fehlender Platzkontingente nicht erfüllt werden können, stünden der Stadt vermutlich Kompensationszahlungen bevor, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise x nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
17.500 |
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Aufwendungen* |
41.000 |
98.000 |
98.000 |
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Saldo (E-A) |
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-23.500 |
-56.000 |
-56.000 |
-56.000 |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
-23.000 |
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