Beschlussvorlage - BV/2024/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, im Jahr 2025 neben dem Hafenfest folgende Veranstaltungen zu privilegieren: Landestrachtenfest am 13. Juli 2025, Bikefest am Roland am 16./17. August 2025, Mittelaltermarkt (Termin folgt), Weihnachtsmarkt am Roland am 29./30. November 2025.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit seinem vielseitigen kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg bekannt und beliebt sein. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich in enger Abstimmung dabei zur gemeinsamen Aufgabe, dies durch verschiedene Veranstaltungen zu erreichen.

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In der aktuellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing, die bis zum 31.12.2026 gültig ist, (nachfolgend Leistungsvereinbarung genannt) wird im Aufgabenspektrum Event- und Kulturmarketing lediglich dem Hafenfest bis auf Widerruf der Status einer Premiumveranstaltung zugestanden. Hierunter werden Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Außenwirkung der Stadt verstanden.

 

Zwischen Wedel Marketing e. V. und der Stadt Wedel bestand in der Vergangenheit darüber Einvernehmen, dass der Status „Premiumveranstaltung“ vor allem die kostenlose Inanspruchnahme von städtischen Leistungen umfasste. Dies waren insbesondere

  • Leistungen des städtischen Bauhofs und
  • der Gebührenverzicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

 

Aktuell sind die Veranstaltungen

  •                Kulturnacht,
  •                Mittelaltermarkt,
  •                Ochsenmarkt,
  •                Bikefest und
  •                Weihnachtsmarkt am Roland

von der Privilegierung innerhalb der Leistungsvereinbarung nicht erfasst. Der Stadt Wedel sind in 2024 für die Kulturnacht, dem Mittelaltermarkt und dem Weihnachtsmarkt über den an Wedel Marketing e. V. gezahlten Zuschuss hinaus weitere Aufwendungen in Höhe von rund 10 T€ (Überwiegend Bauhof) entstanden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist in 2025 mit Kosten in mindestens gleicher Größenordnung zu rechnen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Alle diese Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Event- und Kulturmarketings in Wedel, da sie sowohl die Menschen in Wedel aber auch aus dem Wedeler Umland anziehen. Realisiert werden können diese Veranstaltungen jedoch nur, da eine Vielzahl ehrenamtlicher Menschen sich mit viel Engagement und Herzblut um die reibungslose Durchführung kümmern. Diese Menschen brauchen für ihre eigene Planung einen entsprechenden Vorlauf und eine Planungssicherheit für 2025.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Stadt Wedel spricht sich im Hinblick auf die nicht wieder hergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin lediglich für die Privilegierung des Hafenfestes aus. Das Landestrachtenfest, das Bikefest, der Mittelaltermarkt und der Weihnachtsmarkt am Roland müssten in 2025 vollständig aus Eigenmitteln des Vereins Wedel Marketing – respektive aus den Eigenmitteln des jeweiligen Veranstalters -  finanziert werden. Eine Einschränkung des Angebotes und die Absage der Veranstaltungen können nicht ausgeschlossen werden. Es werden Aufwendungen in der Größenordnung von mindestens 10 T€ eingespart.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

10.000 €

10.000 €

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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