Beschlussvorlage - BV/2024/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Privilegierung von Veranstaltungen in Wedel 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Geschäftszeichen:
- 0-13 MW
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.01.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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30.01.2025
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit seinem vielseitigen kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg bekannt und beliebt sein. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich in enger Abstimmung dabei zur gemeinsamen Aufgabe, dies durch verschiedene Veranstaltungen zu erreichen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
In der aktuellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing, die bis zum 31.12.2026 gültig ist, (nachfolgend Leistungsvereinbarung genannt) wird im Aufgabenspektrum Event- und Kulturmarketing lediglich dem Hafenfest bis auf Widerruf der Status einer Premiumveranstaltung zugestanden. Hierunter werden Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Außenwirkung der Stadt verstanden.
Zwischen Wedel Marketing e. V. und der Stadt Wedel bestand in der Vergangenheit darüber Einvernehmen, dass der Status „Premiumveranstaltung“ vor allem die kostenlose Inanspruchnahme von städtischen Leistungen umfasste. Dies waren insbesondere
- Leistungen des städtischen Bauhofs und
- der Gebührenverzicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Aktuell sind die Veranstaltungen
- Kulturnacht,
- Mittelaltermarkt,
- Ochsenmarkt,
- Bikefest und
- Weihnachtsmarkt am Roland
von der Privilegierung innerhalb der Leistungsvereinbarung nicht erfasst. Der Stadt Wedel sind in 2024 für die Kulturnacht, dem Mittelaltermarkt und dem Weihnachtsmarkt über den an Wedel Marketing e. V. gezahlten Zuschuss hinaus weitere Aufwendungen in Höhe von rund 10 T€ (Überwiegend Bauhof) entstanden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist in 2025 mit Kosten in mindestens gleicher Größenordnung zu rechnen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Alle diese Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Event- und Kulturmarketings in Wedel, da sie sowohl die Menschen in Wedel aber auch aus dem Wedeler Umland anziehen. Realisiert werden können diese Veranstaltungen jedoch nur, da eine Vielzahl ehrenamtlicher Menschen sich mit viel Engagement und Herzblut um die reibungslose Durchführung kümmern. Diese Menschen brauchen für ihre eigene Planung einen entsprechenden Vorlauf und eine Planungssicherheit für 2025.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Stadt Wedel spricht sich im Hinblick auf die nicht wieder hergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin lediglich für die Privilegierung des Hafenfestes aus. Das Landestrachtenfest, das Bikefest, der Mittelaltermarkt und der Weihnachtsmarkt am Roland müssten in 2025 vollständig aus Eigenmitteln des Vereins Wedel Marketing – respektive aus den Eigenmitteln des jeweiligen Veranstalters - finanziert werden. Eine Einschränkung des Angebotes und die Absage der Veranstaltungen können nicht ausgeschlossen werden. Es werden Aufwendungen in der Größenordnung von mindestens 10 T€ eingespart.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
10.000 € |
10.000 € |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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276,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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630,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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274,7 kB
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5
|
(wie Dokument)
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274,6 kB
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