Beschlussvorlage - BV/2024/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Wedel beschließt, die dieser Vorlage beigefügte Leistungsvereinbarung mit Herrn Hannes Grabau (Theaterschiff Batavia) fristgerecht zum 31.12.2025 (einjährige Kündigungsfrist) zu kündigen. Die Kündigung wird bis zum 31.12.2024 ausgesprochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt zum 01.01.2026 eine neue Leistungsvereinbarung zu erstellen, die den neuen Umfang der Leistung und des Zuschusses regelt.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 1: „Wedel hat ein vielfältiges kulturelles Angebot“.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Die neue Leistungsvereinbarung bildet den tatsächlichen Umfang der Veranstaltungen und des Zuschusses ab.

 

 

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Darstellung des Sachverhalts

Herr Grabau (Betreiber des Theaterschiffes Batavia) hat im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 04.09.2024 in der Einwohnerfragestunde umfangreich über die kulturelle Arbeit des Theaterschiffes und die finanziellen Herausforderungen informiert. Die Kostensteigerungen und insbesondere die notwendige Totalsanierung des Schiffes sind durch den bestehenden Zuschuss der Stadt Wedel und die Unterstützung durch den Förderverein nicht zu decken und er bittet um Erhöhung des Zuschusses von 12.000 € auf 25.000 €.

Die bisherige Leistungsvereinbarung vom 09.01.2008 sieht vor 10.000 € für das Kindertheater (40 Veranstaltungen pro Jahr) und 2.000 € für das Kulissenlager zu bezuschussen.

Am 29.09.2024 stellte Herr Grabau schriftlich den Antrag auf Erhöhung der Zuschusssumme auf 25.000 € und Erweiterung des Angebotes auf 80 Veranstaltungen und für den gesamten Theaterbetrieb.

Um dem Antrag nachkommen zu können, müsste die bestehende Leistungsvereinbarung im Dezember 2024 gekündigt (zum 31.12.2025) werden und eine Mittelverstärkung um 13.000 € (zunächst als einmaliger Zuschuss) für den Haushalt 2025 wäre erforderlich. Die Leistungsvereinbarung müsste dementsprechend angepasst werden.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Batavia leistet vielfältige Kulturarbeit und insbesondere das Kindertheater mit seiner Theaterschule ist ein fester Bestandteil im kulturellen Bildungsangebot in Wedel und zieht große und kleine Theaterfans nach Wedel. Trotz dieses umfangreichen Angebotes ist eine Leistungserweiterung aus Sicht der Verwaltung in der derzeitigen Haushaltslage nicht umsetzbar.

Die Verwaltung empfiehlt, die bestehende Leistungsvereinbarung fristgerecht im Dezember zum 31.12.2025 zu kündigen und eine neue Leistungsvereinbarung zu erstellen, die den Umfang der Leistung und des Zuschusses regelt. Unter Bezugnahme auf die Vorgaben des Ministeriums (Haushaltskonsolidierungserlass vom 08.August 2024) wird deutlich, dass die Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände entsprechend den haushaltspolitischen Anforderungen nicht steigen sollen und auf das notwendigste beschränkt werden. In diesem Falle läge eine Leistungserweiterung vor, die diesem Erlass widersprechen würde. Zum 01.01.2026 müsste neu verhandelt werden, welche Leistungen mit welchen Zuschüssen für diese wirklich wichtige und vielfältige Kulturarbeit, die durch den Theaterbetrieb der Batavia geleistet wird, unterstützt werden soll.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativvorschlag 1:

Alternativ kann beschlossen werden, die Leistungsvereinbarung nicht zu kündigen und die bestehenden Rahmenbedingungen zu erhalten:

Zuschuss 10.00 € für das Kindertheater mit 40 Vorstellungen pro Jahr und 2.000 € für das Kulissenlager.

Alternativvorschlag 2:

Alternativ kann beschlossen werden den Zuschuss auf 25.000 € zu erhöhen, eine Leistungserweiterung für den Haushalt 2025 in Höhe von 13.000 € vorzunehmen und die Leistungsvereinbarung ab 2026 mit gegenseitigem Einvernehmen anzupassen. In diesem Fall würde gegen die oben dargestellten Vorgaben des Ministeriums zur Haushaltskonsolidierung verstoßen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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