Beschlussvorlage - BV/2024/122
Grunddaten
- Betreff:
-
wechselstrom und wechselgas GmbH
hier: Erweiterung des Gesellschaftszwecks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Zw
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.12.2024
|
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Abwägungsbericht gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 1 GO-SH zustimmend zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Erweiterung des Gesellschaftszwecks erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und nach deren Vorliegen eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat zu erstellen.
Darstellung des Sachverhalts
Ab dem 1. Januar 2024 ist es Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern mit Netzbetrieb untersagt, Eigentümer von E-Ladepunkten zu sein, sie zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Dies gilt grundsätzlich auch für sog. De-minimis-Unternehmen mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden, die Vertrieb und Netzbetrieb in einer Gesellschaft vereinen, wie es die Stadtwerke Wedel GmbH tun. Für die Stadtwerke Wedel ist somit die Regelung für bestehende Ladepunkte aufgrund der Übergangsregelung in § 118 Abs. 34 EnWG bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat versucht, eine angepasste Verlängerung der Übergangsregelung um weitere zwei Jahre auf den Weg zu bringen, die Aussicht auf Erfolg im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle haben sollte. Die ungewisse politische Lage bezüglich einer Verlängerung der Übergangsfristen aufgrund der gescheiterten Regierungskoalition erfordert nun jedoch ein proaktives Handeln der Stadtwerke Wedel.
§ 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages soll daher nach der Erweiterung wie folgt lauten:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Kunden mit Elektrizität und Gas außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Wedel GmbH. Auch der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb des Netzgebietes gehört zum Gegenstand des Unternehmens. Damit wird der Zweck der Stadtwerke Wedel GmbH dessen Gegenstand a) die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme, b) die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen im Kreis Pinneberg und im Westen des Hamburger Stadtgebiets, c) die Errichtung und der Betrieb eines Telekommunikations- und Datennetzes in Wedel, ist. Die Gesellschaft nutzt hierzu die Möglichkeiten der rationalen, sparsamen und umweltschonenden Energie- und Wasserverwendung und bringt auch -soweit wirtschaftlich vertretbar- erneuerbare Energiequellen ein. Diesem Ziel dienen auch die Kundenberatung und die Entwicklung neuer Dienstleistungen.“
Organisatorische Auswirkungen
Aus organisatorischer Sicht ergeben sich für die Stadt Wedel keinerlei Auswirkungen.
Kommunale Einflusssicherung
Die Stadt übt aufgrund ihrer Stellung als mittelbare Gesellschafterin einen angemessenen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aus. Eine entsprechende Einflussnahme wurde außerdem durch eine geeignete Gestaltung des Gesellschaftsvertrages gewährleistet (§§ 6, 9 und 13 des Gesellschaftsvertrages). Die kommunale Einflussnahme auf die Stadtwerke Wedel GmbH, deren Tochter- und Enkelgesellschaften wird über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Erweiterung des Gegenstandes der wechselstrom und wechselgas GmbH hat für die Stadt Wedel keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Kosten für die Erweiterung sind im geringen dreistelligen Bereich und auf Gebühren und Notarausgaben beschränkt und werden durch den Betrieb der Ladeinfrastruktur und Ausbau mittels Fördermittel bei weitem kompensiert.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die wechselstrom und wechselgas GmbH wird nur Leistungen erbringen, die bisher von der Stadtwerke Wedel GmbH ohnehin bereits erbracht werden. Aus wirtschaftlicher Sicht überwiegen die Chancen der Erweiterung des Unternehmens die Risiken bei weitem, da der Stadtwerke Wedel GmbH als vertikal integriertem Energieversorger mit Netzbetrieb untersagt wird, Eigentümer von E-Ladepunkten zu sein, sie zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Dies hätte zur Folge, dass der erfolgreiche und profitable Geschäftszweig eingestellt werden müsste.
Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wedel
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wedel profitieren durch die Erweiterung des Gesellschaftszwecks zum einen durch den Weiterbetrieb und geplanten Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Wedel und zum anderen durch das erwartende langfristige positive wirtschaftliche Ergebnis des E-Mobilitätsbetriebs. Des Weiteren untermauert der Betrieb und Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur die Vorreiterrolle der Stadtwerke Wedel als Konzern in der nachhaltigen Energieversorgung und stärkt das Image als innovativer Versorger.
Personelle Auswirkungen
Keine.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Gemäß § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist eine Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens zulässig, wenn ein im Vordergrund stehender öffentlicher Zweck das Unternehmen rechtfertigt, die Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Wahrung der Interessen der Kommune gegeben sind.
Der öffentliche Zweck der Erweiterung liegt darin, die kommunale Energieversorgung zu stärken und die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Die Dauer der Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens soll entsprechend mittel- bis langfristig ausgelegt sein und ein Teil der Energiewende sein.
Die mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft betrifft die Leistungsfähigkeit der Stadt Wedel nur mittelbar, denn eine weitere Einlage wird weder von der wechselstrom und wechselgas GmbH gezahlt, noch sind andere Zahlungen verpflichtend.
Die Erweiterung passt zur strategischen Ausrichtung der Stadtwerke Wedel und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit, sowohl der Gemeinde als auch des kommunalen Unternehmens.
Der entscheidende Grund der Stadtwerke Wedel GmbH für die Erweiterung des Gegenstandes ihrer Enkelgesellschaft, ist die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Die Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens führt zu der Möglichkeit der Übertragung des Geschäftsfeldes der Elektromobilität. Dies wiederum ermöglicht die gesetzeskonforme Trennung von Netz- und Ladeinfrastruktur. Die Erweiterung des Gegenstandes stärkt zum einen den Erhalt und Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wedel für das Engagement für nachhaltige Mobilität und die Energiewende, zum anderen wird der Fördermittelzugang ermöglicht, da aktuelle Förderungsversagungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Stadtwerke Wedel GmbH versagt wurden.
Es wird daher empfohlen, die Erweiterung zeitnah umzusetzen und den Gegenstand des Unternehmens der wechselstrom und wechselgas GmbH anzupassen
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Ohne Erweiterung des Gesellschaftszwecks und der Übertragung der entsprechenden Aufgaben an die wechselstrom und wechselgas GmbH würde der Stadtwerke Wedel GmbH als vertikal integriertem Energieversorger mit Netzbetrieb untersagt werden, Eigentümer von E-Ladepunkten zu sein, sie zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Dies hätte zur Folge, dass dieser erfolgreiche und profitable Geschäftszweig eingestellt werden müsste.
Für den städtischen Haushalt ergeben sich unmittelbar keine Kosten oder Folgekosten (s. Begründung der Verwaltungsempfehlung, Punkt 4).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
725,5 kB
|
