Beschlussvorlage - BV/2024/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme von InaTec Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-401 Kk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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04.12.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.12.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1
Bildung, Kultur und Sport
Strategisches Ziel: Die Stadt bietet ein vielfältiges, kulturelles Angebot
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Für diese Maßnahme gibt es keine Kennzahlen bzw. Messung der Zielerreichung.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat hat am 21.3.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Geldspende der InaTec Wedel GmbH hat für das Jahr 2024 voraussichtlich einen Gesamtwert von ca. 33.597,12€ und aus diesem Grund muss die Annahme vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.
Das Technicon Wedel hat als Außenstelle des Stadtmuseums zum 01.01.2022 neue Räumlichkeiten im Gebäude 12 und 5 am Rosengarten 10 in Wedel bezogen. Der Vermieter ist die InaTec Wedel GmbH, Rosengarten 10 in Wedel. Laut Mietvertrag vom 01.02.2022 belaufen sich die monatlichen Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen auf 2.799,81€ netto.
Zwischen der InaTec GmbH und der Stadt Wedel wurde ein Verzichtsvertrag abgeschlossen.
Die InaTec GmbH verzichtet auf die Begleichung der monatlichen Miet- und Betriebskostenzahlungen gemäß dem Mietvertrag vom 01.01.2022. Im Gegenzug stellt die Stadt Wedel eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung im Sinne des EStG § 10 b, lautend auf die Firma InaTec Wedel GmbH in Höhe der jährlichen Miet- und Betriebszahlungen.
Durch die Veränderung der Nutzung der Räumlichkeiten im Gebäude 12 im Sommer dieses Jahres
ist mit einer Abweichung von der monatlichen Miet- und Betriebskostenvorauszahlung zu rechnen.
Die Höhe der tatsächlichen Miet- und Betriebskosten wird angepasst.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es gibt keine Alternative und somit nur die Möglichkeit der Ablehnung dieser Spende.
Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Wedel gegen die vertraglichen Bedingungen handelt und
ggf. zur Zahlung der entgangenen Mieteinahmen aufgefordert wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
33.597,12 € |
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Aufwendungen* |
33.597,12 € |
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Saldo (E-A) |
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0,00 € |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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