Beschlussvorlage - BV/2024/115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschießt, dass die jährliche Geldspende in Höhe der monatlichen

Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für die Nutzung der Gebäudeteile im Rosengarten 10 in Wedel für das Möller Technicon Wedel als Außenstelle des Stadtmuseums angenommen wird.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 1

Bildung, Kultur und Sport

Strategisches Ziel: Die Stadt bietet ein vielfältiges, kulturelles Angebot

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Für diese Maßnahme gibt es keine Kennzahlen bzw. Messung der Zielerreichung.

 

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Rat hat am 21.3.2013 beschlossen, die Annahme oder Vermittlung von Spenden bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro auf den Bürgermeister zu übertragen, darüber hinaus auf den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Geldspende der InaTec Wedel GmbH hat für das Jahr 2024 voraussichtlich einen Gesamtwert von ca. 33.597,12€ und aus diesem Grund muss die Annahme vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.

  

Das Technicon Wedel hat als Außenstelle des Stadtmuseums zum 01.01.2022 neue Räumlichkeiten im Gebäude 12 und 5 am Rosengarten 10 in Wedel bezogen. Der Vermieter ist die InaTec Wedel GmbH, Rosengarten 10 in Wedel. Laut Mietvertrag vom 01.02.2022 belaufen sich die monatlichen Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen auf 2.799,81€ netto.

  

Zwischen der InaTec GmbH und der Stadt Wedel wurde ein Verzichtsvertrag abgeschlossen.                          

Die InaTec GmbH verzichtet auf die Begleichung der monatlichen Miet- und Betriebskostenzahlungen gemäß dem Mietvertrag vom 01.01.2022. Im Gegenzug stellt die Stadt Wedel eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung im Sinne des EStG § 10 b, lautend auf die Firma InaTec Wedel GmbH in Höhe der jährlichen Miet- und Betriebszahlungen.

 

Durch die Veränderung der Nutzung der Räumlichkeiten im Gebäude 12 im Sommer dieses Jahres 

ist mit einer Abweichung von der monatlichen Miet- und Betriebskostenvorauszahlung zu rechnen.

Die Höhe der tatsächlichen Miet- und Betriebskosten wird angepasst.

  

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es gibt keine Alternative und somit nur die Möglichkeit der Ablehnung dieser Spende.

Dies hätte zur Folge, dass die Stadt Wedel gegen die vertraglichen Bedingungen handelt und

ggf. zur Zahlung der entgangenen Mieteinahmen aufgefordert wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

33.597,12 €

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

33.597,12 €

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

0,00 €

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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