Mitteilungsvorlage - MV/2024/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenerstattung des Kreises Pinneberg für die Allgemeine Sozialhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1-502/JSa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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03.12.2024
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Wedel besteht schon seit vielen Jahren ein Kooperationsvertrag, nach dem die Stadt Wedel die Aufgaben der Allgemeinen Sozialhilfe (u.a. SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) für den Kreis wahrnimmt. Im Gegenzug gibt es eine Kostenerstattung durch den Kreis. Leider waren die Zahlungen des Kreises in der Vergangenheit nicht ausreichend, um die Kosten bei der Stadt Wedel zu decken. Was im Wesentlichen an einem sehr hohen Fallzahlenschlüssel des Kreises lag, aber auch an den hohen Kosten der internen Leistungsverrechnung bei der Stadt Wedel, die so nicht vom Kreis übernommen werden. Um die Fallzahlen anzupassen gibt es schon länger Gespräche zwischen den Sozialamtsleitungen und dem Kreis.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung kam ein konkreter Auftrag an die Verwaltung hinzu, diese Kostenerstattung neu zu verhandeln.
Der Kreis zeigte sich gesprächsbereit, hat die städtischen Forderungen aufgenommen und einen neuen Vorschlag erarbeitet. Für diesen Vorschlag liegt nun eine Zustimmung des Kreistages vor, so dass die Verträge angepasst werden können.
Folgende Verbesserungen wurden ausgehandelt:
- Erhöhter jährlicher IT-Zuschuss für die Hardware, der nicht wie bisher jährlich beantragt werden muss
- Erhöhter jährlicher Zuschuss für die Nutzung des Landesnetzes nach tatsächlichen Kosten, der auch nicht mehr wie bisher jährlich beantragt werden muss
- Absenkung der Fallzahlen im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Absenkung der Fallzahlen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz
Diese Veränderungen bedeuten für die Stadt Wedel eine Erhöhung der Kostenerstattung von jährlich etwa 110.000 €, da bei gleichbleibenden Fallzahlen keine Aufstockung des Personals geplant ist. Aufgrund der hohen internen Verrechnungen in Wedel, wird dieser Betrag nicht ausreichen, um die betroffenen Produkte auszugleichen, allerdings führt er zu einer deutlichen Verbesserung. Aus Sicht des FD Soziales sind diese Zahlen erstmal in Ordnung, nichtsdestotrotz wird dieses Thema aktuell bleiben und wir werden versuchen weitere Verbesserungen zu erzielen (Anpassung der Fallzahlen auch in anderen Bereichen).
Der Kreistag hat diesem neuen Vertrag zunächst für 3 Jahre befristet bis zum 31.12.2027 zugestimmt. Anschließend soll neu evaluiert werden.
