Beschlussvorlage - BV/2024/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwidmung eines Teils einer VE Schloßkamp/Roggenhof für den Erwerb einer Müllpritsche für den Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beteiligt:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 2-605/Jen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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19.12.2024
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Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel führt im Rahmen ihrer Aufgabe als Straßenbaulastträger die Straßenreinigung im Stadtgebiet Wedel durch. Neben der Reinigung von Straßenflächen durch Kehrmaschinen sind im gesamten Stadtgebiet Mülleimer aufgestellt, die regelmäßig zu entleeren sind. Die Straßenreinigung ist eine kostenrechnende Einrichtung nach Kommunalabgabegesetz für die Benutzungsgebühren zu erheben sind. Die zu ersetzende Müllpritsche unterstützt die Aufgabe der Straßenreinigung, Einsammeln der Müllsäcke und wild gelagertem Sperrmüll.
Der Rat der Stadt Wedel hat mit Genehmigung der Haushaltsplans 2024 die erforderlichen Mittel in Höhe von 75.000,00 € für diese Investition zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung wurde nach Freigabe des Haushalts durchgeführt. Das Ausschreibungsergebnis beläuft sich auf 70.830,59 € inkl. Umsatzsteuer. Aufgrund der nach wie vorherrschenden Anspannung auf dem Automobilmarkt wurde das Fahrzeug mit Liefertermin bis zum 01.08.2025 angeboten. Der Angebotspreis ist durch die angemeldeten und zur Verfügung gestellten Haushalsmittel gesichert, somit wurde der Auftrag am 12.11.2024 erteilt.
Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen sollen die Mittel für 2024 nicht in das Haushaltjahr 2025 übertragen, sondern zum Ausgleich des Haushalts zurückgegeben werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Umwidmung der VE wird abgelehnt:
Durch Erteilung eines Auftrags auf das wirtschaftlichste Angebot, müsste dieser zurückgenommen werden. In einem solchen Fall hat das Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz.
Die Müllpritsche zählt neben den Kehrmaschinen zu den für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung unverzichtbaren Fahrzeugen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Bauhofkonzepts, das u.a. auf den effizienten Einsatz von Maschinen und Ressourcen aufgebaut ist. Neben dem Einsammeln der Müllsäcke der Straßenmülleimer, wird sie zum Einsammeln von wild abgelegten Sperrmüll im Stadtgebiet benötigt. Ihr Einsatz wird in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Der Wegfall des Fahrzeugs hätte zur Folge, dass der Bauhof nicht im dem erforderlichen und gewünschten Maß seiner Aufgabe Mülleinsammeln nachkommen kann. Dieser Umstand wird mittelfristig zu einer erheblichen Vermüllung des Stadtgebiets führen. Zusätzlich wäre die Gebührenkalkulation zu überprüfen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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