Beschlussvorlage - BV/2024/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung Grundinstandsetzung Roggenhof / Schlosskamp (5410010100785200) zu Gunsten des Bauhofs – Neukauf einer Müllpritsche (5730010100783100).

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

HF 3 Stadtentwicklung – Wedel hat lebenswerte Quartiere

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel führt im Rahmen ihrer Aufgabe als Straßenbaulastträger die Straßenreinigung im Stadtgebiet Wedel durch. Neben der Reinigung von Straßenflächen durch Kehrmaschinen sind im gesamten Stadtgebiet Mülleimer aufgestellt, die regelmäßig zu entleeren sind. Die Straßenreinigung ist eine kostenrechnende Einrichtung nach Kommunalabgabegesetz für die Benutzungsgebühren zu erheben sind. Die zu ersetzende Müllpritsche unterstützt die Aufgabe der Straßenreinigung, Einsammeln der Müllsäcke und wild gelagertem Sperrmüll.

 

Der Rat der Stadt Wedel hat mit Genehmigung der Haushaltsplans 2024 die erforderlichen Mittel in Höhe von 75.000,00 € für diese Investition zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung wurde nach Freigabe des Haushalts durchgeführt. Das Ausschreibungsergebnis beläuft sich auf 70.830,59 € inkl. Umsatzsteuer. Aufgrund der nach wie vorherrschenden Anspannung auf dem Automobilmarkt wurde das Fahrzeug mit Liefertermin bis zum 01.08.2025 angeboten. Der Angebotspreis ist durch die angemeldeten und zur Verfügung gestellten Haushalsmittel gesichert, somit wurde der Auftrag am 12.11.2024 erteilt.

 

Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen sollen die Mittel für 2024 nicht in das Haushaltjahr 2025 übertragen, sondern zum Ausgleich des Haushalts zurückgegeben werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme – Grundinstandsetzung Roggenhof Schlosskamp – wird nicht in voller Höhe benötigt, so dass der Teilbetrag in Höhe von 71.000,00 € des ursprünglich veranschlagten Betrags in Höhe 250.000,00 € umgewidmet werden soll.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Umwidmung der VE wird abgelehnt:

 

Durch Erteilung eines Auftrags auf das wirtschaftlichste Angebot, müsste dieser zurückgenommen werden. In einem solchen Fall hat das Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz.

 

Die Müllpritsche zählt neben den Kehrmaschinen zu den für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung unverzichtbaren Fahrzeugen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Bauhofkonzepts, das u.a. auf den effizienten Einsatz von Maschinen und Ressourcen aufgebaut ist. Neben dem Einsammeln der Müllsäcke der Straßenmülleimer, wird sie zum Einsammeln von wild abgelegten Sperrmüll im Stadtgebiet benötigt. Ihr Einsatz wird in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Der Wegfall des Fahrzeugs hätte zur Folge, dass der Bauhof nicht im dem erforderlichen und gewünschten Maß seiner Aufgabe Mülleinsammeln nachkommen kann. Dieser Umstand wird mittelfristig zu einer erheblichen Vermüllung des Stadtgebiets führen. Zusätzlich wäre die Gebührenkalkulation zu überprüfen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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