Beschlussvorlage - BV/2024/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den als Anlage beigefügten „Kodex für unsere Diskussionskultur in Wedel“

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Projekt „Respekt im Rat“ wurde in der Sitzung des Rates am 25.01.2024 vorgestellt.

Frau Klubert und Herr Meister von der Körber-Stiftung gaben einen kurzen Überblick über die Inhalte der Körber-Stiftung und das Projekt „Respekt im Rat“ und beantworteten Fragen.

Es habe die Kommunalpolitik in den Fokus gerückt und koste nichts, nur Zeit.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.respekt-im-rat.de und www.stark-im-amt.de

 

Die Ratsmitglieder begrüßen das Projekt.

Der Vorsitzende hat vorgeschlagen noch in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen, dass das Projekt weiterfolgt werden soll.

Der Beschluss:Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Teilnahme am Pilotprojekt „Respekt im Rat“ – für eine gute Diskussionskultur in der Kommunalpolitik - der Körber-Stiftung zur Erarbeitung einer Übereinkunft (Kodex o.ä.).“ wurde einstimmig gefasst.

Dann wurde zeitnah eine Arbeitsgruppe gebildet, die in einem Workshop mit der Körber-Stiftung den Kodex ausgearbeitet hat.

Dieser Kodex soll nun beschlossen werden.

Im Anschluss müssen Schritte zur Öffentlichkeitsarbeitet erfolgen und eine Testphase gestartet werden. Die Testphase wird nach Abschluss gemeinsam mit der Körber-Stiftung evaluiert.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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