Beschlussvorlage - BV/2024/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20a "Schulauer Hafen" -
2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm
hier: Entwurfsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt,
1. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“ – 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung,
2. die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
3. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3: Stadtentwicklung
Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend des Bedarfs.
Handlungsfeld 3: Stadtentwicklung
Wedel hat lebenswerte Quartiere.
Handlungsfeld 5: Wirtschaft
Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Anlass für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“, Teilbereich Strandbaddamm, ist die Neustrukturierung der am Schulauer Hafen gelegenen und gewerblich genutzten Sondergebietsflächen.
Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ sowie innerhalb des Geltungsbereichs der 3. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende städtebauliche Konzept zur Umstrukturierung des Areals folgt dem Leitbild des Rahmenplans und der Umsetzung der Ziele der Sanierungssatzung. Im Kontext der städtebaulichen Sanierung des Schulauer Hafens soll das Plangebiet hinsichtlich seines stadträumlichen Potenzials eine erweiterte Nutzung und städtebauliche Aufwertung erhalten. Folgende Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ sind im Rahmenplan genannt:
- Aufwertung der Stadtkante zur Elbe
- Schaffung von Wohnnutzungen
- Ansiedlung von Gewerbe
- Attraktivitätssteigerung des Schulauer Hafens und der Maritimen Meile
Die Stadt Wedel möchte ihre Position als attraktiver Wirtschaftsstandort durch die Sicherung und Schaffung von modernen Büroarbeitsplätzen erhalten und für die hiesigen Unternehmen langfristige Perspektiven bieten. Mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden und die zukünftige Bebauung bauleitplanerisch gesteuert werden.
Das städtebauliche Ziel ist es, das bisher rein gewerblich genutzte Areal zu einem belebten, gemischt genutzten Gebiet für vielfältige gewerblichen Nutzungen und attraktives Wohnen zu entwickeln. Das Konzept sieht in Anlehnung an den Rahmenplan „Stadthafen Wedel/ Schulauer Hafen“ eine Bebauung in Form von drei Gebäudeclustern vor. Die Gebäudecluster bestehen jeweils aus drei bis vier Gebäudekörpern, die im östlichen und zentralen Bereich auf einem verbindenden Sockelgeschoss angeordnet sind und sich um mehrere Gartenhöfe gruppieren.
Die Gewerbebauten werden nach Norden und Westen orientiert, während die Wohnbauten die Lagequalität nach Süden zum Schulauer Hafen sowie nach Osten und Nordosten, zu bestehenden Wohnquartieren, nutzen. In den geplanten ebenerdigen Sockelgeschossen werden gastronomische Angebote und Dienstleistungen sowie die erforderlichen Nebenräume, die Stellplatzanlagen für Kfz und Fahrräder untergebracht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB haben vom 20. November 2023 bis einschließlich 22. Dezember 2023 stattgefunden. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die erstellten Gutachten sind der Beschlussvorlage in digitaler Form beigefügt.
Auf Grundlage dieses Beschlusses sollen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung unterstützt das Bebauungsplanverfahren, um die Ziele der 3. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“ und die damit verbundene städtebauliche Weiterentwicklung des Standortes zu erreichen. Hierdurch werden gewerbliche Flächen sowie attraktive Wohnnutzungen geschaffen und erweitern das Angebot an dringend benötigtem Wohnraum. Außerdem wird über ein Drittel der Wohnfläche mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erstellt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Realisierung dieses Bauvorhabens ist ohne die Aufstellung des Bebauungsplans nicht möglich. Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie für die hierfür erforderlichen Fachgutachten werden vom Vorhabenträger getragen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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698,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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10
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(wie Dokument)
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10 MB
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11
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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12
|
(wie Dokument)
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1,8 MB
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