Beschlussvorlage - BV/2024/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel; erhöhte Kosten für die Erstellung des Außengeländes der neuen AWO Kita in der Rissener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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12.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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21.11.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, das Außengelände der neuen Kita an der Rissener Straße zu erstellen.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat am 25.11.2021 beschlossen, den AWO Ortsverein Wedel e. V. mit der Trägerschaft der neu entstehenden Kindertagesstätte an der Rissener Straße 99 + 101 zu betrauen. Im November letzten Jahres hat der Rat der Stadt Wedel beschlossen, dem AWO Ortsverein Wedel e. V. einen Zuschuss i. H. v. 405.700 € (333.100 € für investive Maßnahmen und 72.600 € für Maßnahmen im Bereich der Ergebnisrechnung) für die Erstausstattung der Kita in der Rissener Straße zur Verfügung zu stellen. Hiervon waren 68.500 € an investiven Mitteln für das Außengelände vorgesehen.
Der Träger hat die Verwaltung nun informiert, dass die geplanten Mittel für das Außengelände nicht ausreichen, sondern zusätzlich 96.000 € benötigt werden. Die Planungen wurden dem Fachdienst Gebäudemanagement mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Die Kosten wurden vom Fachdienst Gebäudemanagement zwar als hoch aber aufgrund der besonderen Lage des Außengeländes auf der Dachfläche als akzeptabel bewertet.
Die zusätzlichen Mittel können i. H. v. 45.000 € vom Träger aus nicht ausgeschöpften Mitteln der Bestandskitas eingebracht werden. Weitere Mittel können aus dem Produkt Kindertagesstätten herangezogen werden.
Gesonderte Mittel für eine Erstausstattung von Kitas sind in den SQKM-Mitteln des Landes nicht enthalten.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Wie oben erläutert werden die Kosten für das Außengelände vom Fachdienst Gebäudemanagement als akzeptabel bewertet. Die Verwaltung empfiehlt daher, die zusätzlichen Mittel i. H. v. 96.000 € bereit zu stellen, um die Errichtung des Außengeländes der neuen AWO Kita an der Rissener Straße zu ermöglichen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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