Beschlussvorlage - BV/2024/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlage mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux in der Steinberghalle vor dem Beginn der Umbau und Sanierungsarbeiten vorzuziehen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 1: Die Stadt Wedel schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Die Fachingenieure für Elektrotechnik und Gebäudeausrüstung ziehen die Planungsleistung Entwurfsplanung und Ausführungsplanung vor, so dass die technische Abstimmung zwischen den Gewerken Elektrotechnik, Heizung und Lüftung erfolgt. Die Fachingenieure für Elektrotechnik bereiten die Ausschreibung vor, so dass die Leistung vergeben und ausgeführt werden kann.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die 2. Basketball Bundesliga fordert ab dem Jahr 2027 neue Ausstattungsmerkmale für die Austragungsorte der Bundesligaspiele ab, wie Licht mit 750 Lux (bereits ab 2024), Erhöhung der Zuschauerkapazität von 500 auf 750 Personen, Spielboden etc.

Die Pro B 1. Herren-Mannschaft des SC Rist spielt zurzeit in der 2. Bundesliga und trägt aktiv ihre Heimspiele in Wedel aus.

 

Die gesamte Sporthalle Steinberg soll saniert werden, dazu gehört auch die Planung der Beleuchtungsanlage und die Anforderung der Beleuchtung an die 2. Bundesliga Pro B. Die 2. Bundesliga Pro B fordert für die Fernsehübertragung eine Halle mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux, die kann nur durch eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage und Unterverteilung erfolgen.

Eine Ausnahmegenehmigung mit Strafgeldern wird für den SC Rist nur noch bis zum August 2025 erteilt. Ab September 2025 ist eine Halle mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux nachzuweisen.

 

Vorgezogenen Maßnahmen

 

Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage soll vor der Sanierung der Steinberghalle 2026/2027 bereits 2024/2025 kurzfristig erfolgen.

 

Kosten und Dauer

 

a)* Kosten der Leuchtenlieferung und Montage (Inkl. Leitungsnetz,

    Verteilungsumbau und Steuerung):       66.566,45 €

b) Die Demontage Inkl- Lagerung währende der Bauphase       8.600,00 €

c) Wiedermontage nach der Bauzeit           6.000,00 €

d) Honorar für die separat zu planenden Leistungen und zusätzlichen

    Bauüberwachung Elektrotechnik (LPH 3-8)      14.097,59 €

e) Honorar für separat zu planenden Leistung Heizstrahlplatten

    und Lüftung zur Abstimmung der Positionen mit

    den Leuchten (LPH 3-5)            6.500,00 €

f) Honorar Architekt für Planungsleistung der Unterkonstruktion

    in der für die neue Aufhängung und ggf. statischen Änderungen (LPH 3-8)   10.000,00 €

g) statischer Nachweis der Aufhängung          2.000,00 €

 

Gesamtsumme:                   113.764,04 €

 

Die Gesamtsumme von 113.764,04 € müssen für die vorgezogene Maßnahme aus der Investitionssumme zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Mehrkosten für die vorgezogene Maßnahme belaufen sich auf den 45.197,59 €.

 

*Die Kosten unter a) fallen auch an ohne, dass die Maßnahme vorgezogen wird, daher fallen diese Kosten nicht unter Mehrkosten.

 

Es ist beabsichtigt einer Förderung für die Beleuchtungsanlage zu bantragen.

 

 

Dauer der oben aufgeführten Planungsleistungen:

 

  1. Entwurfsplanung Elektrotechnik und technische Gebäudeausrüstung   2 Wochen
  2. Ausführungsplanung Elektrotechnik und technische Gebäudeausrüstung  2 Wochen
  3. Statischer Nachweis der Neuen Leuchten und Aufhängung    3 Wochen
  4. Entwurfsplanung und Ausführungsplanung der Unterkonstruktion durch

     den Architekten auf Grundlage des statischen Nachweises    3 Wochen

  1. Erstellung LV (Kann parallel zu D) erfolgen      1 Woche
  2. Vergabeverfahren          4 Wochen
  3. Auftrag + Lieferzeit         6 Wochen
  4. Montage der Beleuchtung inkl. Leitungsnetz, Verteilungsumbau und

     Steuerung           2 Wochen

 

Gesamtdauer:                   22 Wochen

 

 

                                                                                                                                                 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Empfehlung der Verwaltung ist die von Fachingenieuren geplante Beleuchtung vorzeitig einzubauen, um eine technisch geprüfte Beleuchtungsanlage mit Gewährleistung zu erhalten.

Da es sich hier um eine spezifische Anforderung an die Beleuchtung von 750 Lux an die 2. Bundesliga Pro B handelt, empfiehlt die Verwaltung, dass der Verein SC Rist sich monetär an den Mehrkosten beteiligt.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der SC Rist würde zum Ende April 2025 die Zulassung der 2. Bundesliga Pro B verlieren.

Finanziell entsteht ein Mehraufwand in den Planungsleistungen der Fachingenieure und Demontage, Einlagerung und Wiedereinbau der Beleuchtung für die Bauphase(n).

Eine provisorische Zwischenlösung ist nicht wirtschaftlicher. Das eingeholte Angebot durch den SC Rist ist technisch nicht umsetzbar und erfüllt nicht die Anforderungen an die Elektrotechnik.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

113.764

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

113.764

     

     

     

 

 

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