Beschlussvorlage - BV/2024/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Sanierung der Steinbergehalle – Vorziehen der Beleuchtungsanlage in Planung und Ausführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Geschäftszeichen:
- FD 2-10
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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07.11.2024
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Gestoppt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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12.11.2024
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1: Die Stadt Wedel schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Fachingenieure für Elektrotechnik und Gebäudeausrüstung ziehen die Planungsleistung Entwurfsplanung und Ausführungsplanung vor, so dass die technische Abstimmung zwischen den Gewerken Elektrotechnik, Heizung und Lüftung erfolgt. Die Fachingenieure für Elektrotechnik bereiten die Ausschreibung vor, so dass die Leistung vergeben und ausgeführt werden kann.
Darstellung des Sachverhalts
Die 2. Basketball Bundesliga fordert ab dem Jahr 2027 neue Ausstattungsmerkmale für die Austragungsorte der Bundesligaspiele ab, wie Licht mit 750 Lux (bereits ab 2024), Erhöhung der Zuschauerkapazität von 500 auf 750 Personen, Spielboden etc.
Die Pro B 1. Herren-Mannschaft des SC Rist spielt zurzeit in der 2. Bundesliga und trägt aktiv ihre Heimspiele in Wedel aus.
Die gesamte Sporthalle Steinberg soll saniert werden, dazu gehört auch die Planung der Beleuchtungsanlage und die Anforderung der Beleuchtung an die 2. Bundesliga Pro B. Die 2. Bundesliga Pro B fordert für die Fernsehübertragung eine Halle mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux, die kann nur durch eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage und Unterverteilung erfolgen.
Eine Ausnahmegenehmigung mit Strafgeldern wird für den SC Rist nur noch bis zum August 2025 erteilt. Ab September 2025 ist eine Halle mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux nachzuweisen.
Vorgezogenen Maßnahmen
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage soll vor der Sanierung der Steinberghalle 2026/2027 bereits 2024/2025 kurzfristig erfolgen.
Kosten und Dauer
a)* Kosten der Leuchtenlieferung und Montage (Inkl. Leitungsnetz,
Verteilungsumbau und Steuerung): 66.566,45 €
b) Die Demontage Inkl- Lagerung währende der Bauphase 8.600,00 €
c) Wiedermontage nach der Bauzeit 6.000,00 €
d) Honorar für die separat zu planenden Leistungen und zusätzlichen
Bauüberwachung Elektrotechnik (LPH 3-8) 14.097,59 €
e) Honorar für separat zu planenden Leistung Heizstrahlplatten
und Lüftung zur Abstimmung der Positionen mit
den Leuchten (LPH 3-5) 6.500,00 €
f) Honorar Architekt für Planungsleistung der Unterkonstruktion
in der für die neue Aufhängung und ggf. statischen Änderungen (LPH 3-8) 10.000,00 €
g) statischer Nachweis der Aufhängung 2.000,00 €
Gesamtsumme: 113.764,04 €
Die Gesamtsumme von 113.764,04 € müssen für die vorgezogene Maßnahme aus der Investitionssumme zur Verfügung gestellt werden.
Die Mehrkosten für die vorgezogene Maßnahme belaufen sich auf den 45.197,59 €.
*Die Kosten unter a) fallen auch an ohne, dass die Maßnahme vorgezogen wird, daher fallen diese Kosten nicht unter Mehrkosten.
Es ist beabsichtigt einer Förderung für die Beleuchtungsanlage zu bantragen.
Dauer der oben aufgeführten Planungsleistungen:
- Entwurfsplanung Elektrotechnik und technische Gebäudeausrüstung 2 Wochen
- Ausführungsplanung Elektrotechnik und technische Gebäudeausrüstung 2 Wochen
- Statischer Nachweis der Neuen Leuchten und Aufhängung 3 Wochen
- Entwurfsplanung und Ausführungsplanung der Unterkonstruktion durch
den Architekten auf Grundlage des statischen Nachweises 3 Wochen
- Erstellung LV (Kann parallel zu D) erfolgen 1 Woche
- Vergabeverfahren 4 Wochen
- Auftrag + Lieferzeit 6 Wochen
- Montage der Beleuchtung inkl. Leitungsnetz, Verteilungsumbau und
Steuerung 2 Wochen
Gesamtdauer: 22 Wochen
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Empfehlung der Verwaltung ist die von Fachingenieuren geplante Beleuchtung vorzeitig einzubauen, um eine technisch geprüfte Beleuchtungsanlage mit Gewährleistung zu erhalten.
Da es sich hier um eine spezifische Anforderung an die Beleuchtung von 750 Lux an die 2. Bundesliga Pro B handelt, empfiehlt die Verwaltung, dass der Verein SC Rist sich monetär an den Mehrkosten beteiligt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Der SC Rist würde zum Ende April 2025 die Zulassung der 2. Bundesliga Pro B verlieren.
Finanziell entsteht ein Mehraufwand in den Planungsleistungen der Fachingenieure und Demontage, Einlagerung und Wiedereinbau der Beleuchtung für die Bauphase(n).
Eine provisorische Zwischenlösung ist nicht wirtschaftlicher. Das eingeholte Angebot durch den SC Rist ist technisch nicht umsetzbar und erfüllt nicht die Anforderungen an die Elektrotechnik.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
113.764 |
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Saldo (E-A) |
113.764 |
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