Beschlussvorlage - BV/2024/107

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt überplanmäßige Mittel i. H. v. 500.000 € für das Produkt 3650010 (Tageseinrichtungen für Kinder) zulasten des Produktes 6110010 (Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen) im Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Die Verwaltung wird durch den Beschluss in die Lage versetzt, vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Um den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen (Refinanzierungszahlungen, Betriebskostenzuschüsse) im Produkt Tageseinrichtungen für Kinder bis Ende des Jahres 2024 nachkommen zu können, fehlen im Produkt derzeit 500.000 €. Im Rahmen der Erstellung des Haushalts 2025 kam es zu pauschalen Kürzungen. Diese pauschalen Kürzungen führen nun zum Fehlen der Mittel.

 

Die fehlenden Mittel können aus nicht benötigten Mitteln des Produktes Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen herangezogen werden.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln zuzustimmen, da vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen von der Stadt Wedel eingehalten werden müssen.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wenn die überplanmäßigen Mittel nicht bereitgestellt werden können gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt Wedel nicht eingehalten werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt    teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

Das Ergebnis des Teilergebnisplans 3650010 (Tageseinrichtungen für Kinder) verschlechtert sich von -9.358.400 € auf -9.858.400 €. Mittel stehen unter 6110010 (Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen) zur Verfügung. Die Stadt Wedel erhält grundsätzlich SQKM-Fördermittel zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Diese belaufen sich voraussichtlich in 2024 auf ca. 13,2 Mio. €, werden aber von dieser Beschlussvorlage nicht beeinflusst.

 

Loading...