Beschlussvorlage - BV/2024/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel; überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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21.11.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Verwaltung wird durch den Beschluss in die Lage versetzt, vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Darstellung des Sachverhalts
Um den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen (Refinanzierungszahlungen, Betriebskostenzuschüsse) im Produkt Tageseinrichtungen für Kinder bis Ende des Jahres 2024 nachkommen zu können, fehlen im Produkt derzeit 500.000 €. Im Rahmen der Erstellung des Haushalts 2025 kam es zu pauschalen Kürzungen. Diese pauschalen Kürzungen führen nun zum Fehlen der Mittel.
Die fehlenden Mittel können aus nicht benötigten Mitteln des Produktes Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen herangezogen werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Das Ergebnis des Teilergebnisplans 3650010 (Tageseinrichtungen für Kinder) verschlechtert sich von -9.358.400 € auf -9.858.400 €. Mittel stehen unter 6110010 (Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen) zur Verfügung. Die Stadt Wedel erhält grundsätzlich SQKM-Fördermittel zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Diese belaufen sich voraussichtlich in 2024 auf ca. 13,2 Mio. €, werden aber von dieser Beschlussvorlage nicht beeinflusst.
