Beschlussvorlage - BV/2024/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Summe von 2 Mio. € überplanmäßig für das Treuhandvermögen bereitzustellen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Seit Frühjahr 2024 läuft der 2. Bauabschnitt der Ostpromenade am Schulauer Hafen und soll im Herbst 2025 abgeschlossen sein.

Dieser beinhaltet neben der Freianlage auch die Erstellung des Hafenmeisterhauses sowie des WC-Gebäudes mit Kiosk. Die Ausschreibung für diese beiden Gebäude wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt. Im Mai erfolgte die Beauftragung und die Maßnahme wurde begonnen.

 

Die Hochbauten werden nicht, wie die Freianlage, im Rahmen der Städtebauförderung gefördert, sondern mit ELER-Mitteln der Aktivregion. Bei Gesamtkosten von knapp 2 Millionen € beträgt die Förderung ca. 800.000 €.

 

Ursprünglich war geplant, dass die Baukosten für die beiden Gebäude aus dem Treuhandkonto mit vorhandenen Fördermitteln der Städtebauförderung zwischenfinanziert bzw. vorfinanziert werden. Dies war so auch in diversen Gesprächen in den letzten Jahren zwischen dem Sanierungsträger und dem Innenministerium kommuniziert worden. Nunmehr wurde der Verwaltung jedoch bei einem Gespräch mit dem Innenministerium im Juli 2024, als auch bei einem Termin bei der Investitionsbank S-H Ende September 2024 mitgeteilt, dass dieser Weg nicht wie geplant begangen werden darf. Sowohl der Bund als auch das Land sind derzeit bemüht, freie Mittel aus Städtebauförderungsprojekten vorzeitig zurückzufordern und nicht (wie bisher vorgesehen) den Gesamtabschluss der Maßnahme abzuwarten.

 

Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen besteht nun die Möglichkeit, die benötigten Mittel in Höhe von 2.000.000 € aus dem laufenden Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen. Diese sind im Rahmen der Gesamtdeckung im investiven Bereich noch vorhanden.

Zur Abwicklung wird auf dem Treuhandkonto ein spezielles Unterkonto eingerichtet, welches ausschließlich für Abbuchungen von Rechnungen für das Hafenmeisterhaus sowie dem WC-Gebäude mit Kiosk verwendet werden soll.

 

Dies ermöglicht die Bereitstellung der Mittel unabhängig von der Genehmigung des Haushalts 2025 und verhindert so eine Verzögerung der laufenden Baumaßnahme im kommenden Frühjahr. Andernfalls wäre eine Verzögerung der Gesamtmaßnahme zu befürchten, was den vom Innenministerium geforderten Abschluss der Maßnahme in 2025 gefährden könnte.

 

Die abzurufenden Fördergelder der Aktivregion werden je nach Baufortschritt direkt auf das städtische Konto überwiesen, somit werden in 2025 direkt 800.000 Euro an die Stadt zurückfließen.

Die Rückzahlungen aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung (Überschüsse, Ausgleichsbeträge) werden teilweise auch bereits 2025 erfolgen, spätestens aber mit der Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme werden die vollständigen 2 Mio. Euro in den städtischen Haushalt zurückgeflossen sein.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist für die Maßnahme Hochbauten existentiell, um sie in dem festgesetzten Förderzeitraum zu realisieren.

Dies ist nicht nur wichtig für den Förderzeitraum der Hochbauten (ELER-Mittel), sondern ermöglicht aufgrund der Verzahnung auch für die Maßnahme Neugestaltung Ostpromenade (Städtebauförderungsmittel) und letztlich für die Gesamtmaßnahme Stadthafen Wedel den durch das Innenministerium festgesetzten Schlussabrechnungstermin zu halten. Eine spätere Bereitstellung in 2025 könnte daher finanzielle Risiken für die Stadt auslösen.

Als Deckungsvorschlag kann keine konkrete Maßnahme benannt werden. Die Deckung wird aber voraussichtlich im Rahmen des Gesamtinvestitionsvolumens gegeben sein. Aktuell beträgt die Umsetzungsquote ca. 50 % und bei der derzeitigen Haushaltssperre können keine neuen Investitionen begonnen werden. Daher können die benötigten 2 Mio. € im Gesamtinvestitionsbudget bereitgestellt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Aus Sicht der Verwaltung kann keine sinnvolle Finanzierungsalternative vorgeschlagen werden. Da die Maßnahme beauftragt ist und somit eine vertragliche Verpflichtung zur Umsetzung und Bezahlung besteht, bliebe andernfalls nur eine Finanzierung im Rahmen des städtischen Haushalts 2025. Dies würde jedoch zu Verzögerungen im Bauablauf führen und somit ein Risiko in der Abrechnung der Fördermittel aller Maßnahmen verursachen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

1.300.000

400.000

300.000

     

Investive Auszahlungen

0

2.000.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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