Beschlussvorlage - BV/2024/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die 2. stellvertrende Bürgermeisterin zu beauftragen, als Gesellschaftervertreterin zu beschließen,

 

den Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH zum 31.12.2023 in der von der Geschäftsführung aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Fassung festzustellen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit der Feststellung des Jahresergebnisses durch den Rat der Stadt Wedel werden die formalen gesetzlichen Voraussetzungen zum Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH erfüllt.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023, den Lagebericht und den Prüfbericht mit den Prüfern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich erörtert und hatte nach sorgfältiger Prüfung keine Einwände. Daher hat der Aufsichtsrat dem Jahresabschluss 2023 zugestimmt.

 

Aufgrund der aktuellen Energiepreiskrise wurden im Laufe des Jahres 2022 von den Stadtwerken zusätzliche Sicherheiten für Energieeinkäufe in Millionenhöhe gefordert. Die einzige Möglichkeit, diese erforderlichen Sicherheiten zu erhalten, bestand in einer so genannten Schutzschirmabsicherung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-SH). Eine zentrale Bedingung für den Schutzschirm lautet allerdings, dass während dessen Laufzeit keine Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafterin erfolgen darf. Daher wird für die Geschäftsjahre 2022 – 2024 keine Gewinnausschüttung an die Stadt erfolgen und der Jahresüberschuss vollständig der Gewinnrücklage zugeführt.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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