Beschlussvorlage - BV/2024/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Wedel GmbH
a) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Zw
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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21.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die 2. stellvertrende Bürgermeisterin zu beauftragen, als Gesellschaftervertreterin zu beschließen,
den Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH zum 31.12.2023 in der von der Geschäftsführung aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Fassung festzustellen.
Darstellung des Sachverhalts
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023, den Lagebericht und den Prüfbericht mit den Prüfern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich erörtert und hatte nach sorgfältiger Prüfung keine Einwände. Daher hat der Aufsichtsrat dem Jahresabschluss 2023 zugestimmt.
Aufgrund der aktuellen Energiepreiskrise wurden im Laufe des Jahres 2022 von den Stadtwerken zusätzliche Sicherheiten für Energieeinkäufe in Millionenhöhe gefordert. Die einzige Möglichkeit, diese erforderlichen Sicherheiten zu erhalten, bestand in einer so genannten Schutzschirmabsicherung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-SH). Eine zentrale Bedingung für den Schutzschirm lautet allerdings, dass während dessen Laufzeit keine Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafterin erfolgen darf. Daher wird für die Geschäftsjahre 2022 – 2024 keine Gewinnausschüttung an die Stadt erfolgen und der Jahresüberschuss vollständig der Gewinnrücklage zugeführt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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2
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öffentlich
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366,2 kB
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