Beschlussvorlage - BV/2024/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Jahresabschluss 2022 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.403.124,09 € wird der „Ergebnisrücklage“ zugeführt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses werden die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 92 Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage (MV/2024/092) vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Jahresabschluss 2022 wurde der Stabsstelle Prüfdienste im Mai 2023 vorgelegt.

 

Im Rahmen der Prüfung traten keine Sachverhalte auf, die eine Änderung des Jahresabschlusses nötig gemacht hätten.

 

Im Zuge der Jahresabschlusserstellung wurden die letzten technisch bedingten bilanziellen Differenzen in den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die beim Wechsel der Finanzsoftware 2019/2020 aufgetreten sind, bereinigt. Dadurch weist die Bilanz des Vorjahres einen um 75,60 € höheren Betrag aus, als im Abschluss 2021. Dies entspricht 0,00003% und ist damit  vernachlässigbar, da sich dadurch die Grundaussage der Bilanz nicht ändert.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei § 92 Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

Auch für die Behandlung des Jahresüberschusses gibt es eine klare Regelung.

Paragraf 26 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt in Absatz 2, dass Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage zuzuführen sind.

 

Die vorgetragenen Jahresfehlbeträge sind mit den Umbuchungen der Jahresergebnisse 2020 und 2021, sowie durch den Beschluss des Rates vom 06.04.2023 (BV/2023/021) zur Umbuchung der Fehlbeträge gegen die Allgemeine Rücklage ausgeglichen.

 

Insofern gibt es auch bei der Behandlung des Jahresüberschusses keine Alternative.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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