Beschlussvorlage - BV/2024/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Jahresabschluss 2021 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.989.536,98 € wird auf die Bilanzposition „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ umgebucht.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses werden die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Abs. 3 der

Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.


Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.  Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 92 Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage (MV/2024/091) vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Jahresabschlusses 2021 wurde der Stabsstelle Prüfdienste im Juli 2022 zur Prüfung vorgelegt.

 

Während der Prüfung traten keine weiteren Sachverhalte auf, die eine betragsmäßige Änderung des Jahresabschlusses nötig gemacht hätten.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei § 92 Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über

den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

Auch für die Behandlung des Jahresfehlbetrags gibt es eine klare Regelung.

 

Paragraf 26 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt in Absatz 4, dass,

soweit Jahresfehlbeträge nicht durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen

werden können, der Jahresfehlbetrag vorzutragen ist.

 

Die Ergebnisrücklage wurde bereits vollständig aufgebraucht, so dass die Möglichkeit des

Ergebnisausgleichs nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern gibt es auch bei der Behandlung des

Jahresfehlbetrags keine Alternativen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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