Beschlussvorlage - BV/2024/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2020
Feststellung des Ergebnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3/204-Bartels
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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21.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
den Jahresabschluss 2020 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stabsstelle Prüfdienste.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.604.185,76 € wird zugunsten der Bilanzposition „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ umgebucht.
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.
Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Bürgermeister den
Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der
Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 92 Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und
die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage (MV/2024/090) vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der erste Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde der Stabsstelle Prüfdienste im Dezember 2021 zur Prüfung vorgelegt.
Zwischenzeitlich traten jedoch noch einige ergebnisrelevante Sachverhalte auf, die korrigiert werden mussten.
Unter anderem musste im Zuge der abschließenden Verbuchung eines Grundstücksverkaufs im BusinessPark Wedel eine Haftungsrückstellung gebildet werden. Auch die Verfahrensrückstellung musste nachträglich nochmals angepasst werden.
Der abschließend korrigierte Jahresabschluss 2020 wurde dann im Juli 2022 zur Prüfung übergeben. Während der Prüfung traten keine weiteren Sachverhalte auf, die eine betragsmäßige
Änderung des Jahresabschlusses nötig gemacht hätten.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Bei § 92 Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über
den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.
Auch für die Behandlung des Jahresüberschusses gibt es eine klare Regelung.
Paragraf 26 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt in Absatz 2, dass
Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage zuzuführen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass zuerst die vorgetragenen Fehlbeträge auszugleichen sind.
Die vorgetragenen Fehlbeträge belaufen sich auf 22.122.257,11 €. Der Jahresüberschuss 2020 ist somit vorrangig gegen diese Bilanzposition zu buchen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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