Beschlussvorlage - BV/2024/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Jahresabschluss 2020 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.604.185,76 € wird zugunsten der Bilanzposition „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ umgebucht.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses werden die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Abs. 3 der

Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Bürgermeister den

Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der

Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 92 Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und

die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage (MV/2024/090) vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der erste Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde der Stabsstelle Prüfdienste im Dezember 2021 zur Prüfung vorgelegt.

 

Zwischenzeitlich traten jedoch noch einige ergebnisrelevante Sachverhalte auf, die korrigiert werden mussten.

 

Unter anderem musste im Zuge der abschließenden Verbuchung eines Grundstücksverkaufs im BusinessPark Wedel eine Haftungsrückstellung gebildet werden. Auch die Verfahrensrückstellung musste nachträglich nochmals angepasst werden.

 

Der abschließend korrigierte Jahresabschluss 2020 wurde dann im Juli 2022 zur Prüfung übergeben. Während der Prüfung traten keine weiteren Sachverhalte auf, die eine betragsmäßige

Änderung des Jahresabschlusses nötig gemacht hätten.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei § 92 Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über

den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

Auch für die Behandlung des Jahresüberschusses gibt es eine klare Regelung.

Paragraf 26 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt in Absatz 2, dass

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage zuzuführen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass zuerst die vorgetragenen Fehlbeträge auszugleichen sind.

 

Die vorgetragenen Fehlbeträge belaufen sich auf 22.122.257,11 €. Der Jahresüberschuss 2020 ist somit vorrangig gegen diese Bilanzposition zu buchen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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