Beschlussvorlage - BV/2024/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt:

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Kalkulation und macht sich diese zu eigen.
  2. Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung des Marktverkehrs und zur Erhebung von Standgeldern auf den Wochenmärkten in der Stadt Wedel (Marktsatzung).

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Regelung eines geordneten Marktverkehrs sowie die Neukalkulation und Anpassung der Standgelder ist erforderlich. Eine Erhöhung der Standgelder ist notwendig, um mit den Einnahmen einen kostendeckenden Betrieb unter Einhaltung des Qualitätsstandards gewährleisten zu können. Grundlage hierfür ist das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Wedel. Gemäß Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) müssen die Leistungen der Stadt Wedel durch die Einnahmen haushalterisch gegenfinanziert sein.

 

 

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel führt Wochenmärkte durch. Diese finden an fünf Terminen je Woche an verschiedenen städtischen Standorten statt. Hieran nehmen 31 Markthändler*innen teil. Die Wochenmärkte werden als öffentliche Einrichtungen auf Grundlage des § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung von den Kommunen betrieben. Für die Teilnahme an den Wochenmärkten sind Standgelder zu entrichten, die in einer Satzung festzusetzen sind. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Kalkulation.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Standgelder sind auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach den Daten der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt worden. Ziel einer Gebührenkalkulation ist die Deckung der entstandenen Kosten durch die erhobenen Standgelder gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz. Sie erhöhen sich von 0,57 EUR auf 0,71 EUR für einen Quadratmeter pro Wochenmarkttag. Bei der Kalkulation werden die Aufwendungen wie z.B. Personalkosten, Betriebsausgaben, Interne Leistungsverrechnungen der vergangenen Jahre sowie die zu erwartenden Aufwendungen der Jahre 2020 bis 2023 ermittelt und unter Berücksichtigung der Markttage und Marktflächen eine Benutzungsgebühr pro Quadratmeter errechnet.

 

Zudem regelt die Marktsatzung den Marktbetrieb und schafft eine einheitliche Grundlage für alle Teilnehmenden. Inhaltlich wurden die Marktzeiten, die Verweigerung eines zugewiesenen Standplatzes als Ablehnungsgrund für eine Marktzulassung sowie die Anpassung der Standgelder für einen kostendeckenden Betrieb aufgenommen. Die Hinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten mussten aufgrund geänderter Vorgaben angepasst werden, insbesondere wegen dem Einsatz technisch unterstützender Datenverarbeitung. Der Bereich Jahrmärkte wurde aus der Marktsatzung entfernt, da diese durch Vertrag vergeben werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Zu einem kostendeckenden Betrieb der Wochenmärkte gibt es keine Alternative. Ein Wegfall der Wochenmärkte, auch der sehr kleinen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht im öffentlichen Interesse. Die Verwaltung schließt Märkte erst dann, wenn ein Betrieb durch den Wegfall von Marktständen nicht mehr tragbar ist.

 

Mit der Erhöhung der Standgelder werden die Gebührenverluste aufgefangen, die durch den Wegfall von Marktständen entstanden sind. 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

21.500

24.000

24.000

24.000

24.000

24.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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