Beschlussvorlage - BV/2024/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Regelung des Marktverkehrs und zur Erhebung von Standgeldern auf den Wochenmärkten in der Stadt Wedel (Marktsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-302-Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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07.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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21.11.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Regelung eines geordneten Marktverkehrs sowie die Neukalkulation und Anpassung der Standgelder ist erforderlich. Eine Erhöhung der Standgelder ist notwendig, um mit den Einnahmen einen kostendeckenden Betrieb unter Einhaltung des Qualitätsstandards gewährleisten zu können. Grundlage hierfür ist das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Wedel. Gemäß Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) müssen die Leistungen der Stadt Wedel durch die Einnahmen haushalterisch gegenfinanziert sein.
Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel führt Wochenmärkte durch. Diese finden an fünf Terminen je Woche an verschiedenen städtischen Standorten statt. Hieran nehmen 31 Markthändler*innen teil. Die Wochenmärkte werden als öffentliche Einrichtungen auf Grundlage des § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung von den Kommunen betrieben. Für die Teilnahme an den Wochenmärkten sind Standgelder zu entrichten, die in einer Satzung festzusetzen sind. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Kalkulation.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Standgelder sind auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach den Daten der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt worden. Ziel einer Gebührenkalkulation ist die Deckung der entstandenen Kosten durch die erhobenen Standgelder gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz. Sie erhöhen sich von 0,57 EUR auf 0,71 EUR für einen Quadratmeter pro Wochenmarkttag. Bei der Kalkulation werden die Aufwendungen wie z.B. Personalkosten, Betriebsausgaben, Interne Leistungsverrechnungen der vergangenen Jahre sowie die zu erwartenden Aufwendungen der Jahre 2020 bis 2023 ermittelt und unter Berücksichtigung der Markttage und Marktflächen eine Benutzungsgebühr pro Quadratmeter errechnet.
Zudem regelt die Marktsatzung den Marktbetrieb und schafft eine einheitliche Grundlage für alle Teilnehmenden. Inhaltlich wurden die Marktzeiten, die Verweigerung eines zugewiesenen Standplatzes als Ablehnungsgrund für eine Marktzulassung sowie die Anpassung der Standgelder für einen kostendeckenden Betrieb aufgenommen. Die Hinweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten mussten aufgrund geänderter Vorgaben angepasst werden, insbesondere wegen dem Einsatz technisch unterstützender Datenverarbeitung. Der Bereich Jahrmärkte wurde aus der Marktsatzung entfernt, da diese durch Vertrag vergeben werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Zu einem kostendeckenden Betrieb der Wochenmärkte gibt es keine Alternative. Ein Wegfall der Wochenmärkte, auch der sehr kleinen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht im öffentlichen Interesse. Die Verwaltung schließt Märkte erst dann, wenn ein Betrieb durch den Wegfall von Marktständen nicht mehr tragbar ist.
Mit der Erhöhung der Standgelder werden die Gebührenverluste aufgefangen, die durch den Wegfall von Marktständen entstanden sind.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
21.500 |
24.000 |
24.000 |
24.000 |
24.000 |
24.000 |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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456,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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371,1 kB
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