Beschlussvorlage - BV/2023/092-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A 6 (lt. BV 2023/030-1)
Einforderung eines Nachlasses auf die Kosten der Wärmeerzeugung gegenüber den Stadtwerken Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.10.2024
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Darstellung des Sachverhalts
Die Maßnahme 6. der Haushaltskonsolidierung der Stadt Wedel lautet: „Es soll gegenüber den Stadtwerken ein Nachlass auf die Kosten der Wärmeerzeugung gefordert werden. Dies führt auf der einen Seite zur Verringerung des noch zu versteuernden Gewinnes bei den Stadtwerken und auf der anderen Seite werden die Aufwendungen für Wärme in städtischen Gebäuden gesenkt werden“ Diese Maßnahme kann bis zu 125.000 Euro/Jahr Einsparungen generieren.
Die Stadtwerke Wedel versorgen 36 Gas-Zählpunkte und 30 Wärmezählpunkte der Stadt Wedel. Die Wärmelieferung erfolgt über Contracting-Anlagen (Stadtwerke eigene BHKW bzw. Gaskessel) und Fernwärme. Der Preis der Wärmelieferung wird über eine Preisgleitformel festgelegt, welche auf Indizes wie den EEX-Gaspreisentwicklung und den Wärmepreisindex vom Bundesamt für Statistik basiert.
Die Stadtwerke Wedel haben diese Einsparoptionen mit folgendem Ergebnis geprüft:
„Die Stadt Wedel sparte in der Wärmeerzeugung durch die Belieferung der Stadtwerke 386.000 Euro in 2022 (Wärme: 264.000 Euro, Gas 122.000 Euro) gegenüber durchschnittlichen Markpreisen. Für 2023 sind noch keine verlässlichen Durchschnittswerte für einen Vergleich verfügbar.“
Eine Einsparung in Höhe von 1.000 Euro im Jahr wird bei Überführung der Gaslieferstellen in einen eigenen Großkundenvertrag geschätzt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel ist von der Stadt Wedel im Rat am 19.09.2024 einstimmig beschlossen worden. Aufbauend auf diesen Wärme- und Kälteplan können die Stadtwerke den Transformationsplan beauftragen. Eine konkrete Einsparschätzung steht noch aus, sollte jedoch alleine aufgrund der Effizienzgewinne signifikant sein.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollten erst diese Planungsschritte vollzogen sein, bevor konkrete Einsparungen benannt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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? |
? |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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