Beschlussvorlage - BV/2023/092-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, gegenüber den Stadtwerken Wedel einen Nachlass auf die Kosten der Wärmeerzeugung einzufordern.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 8: Finanzielle Handlungsfähigkeit

Der städtische Haushalt ist dauerhaft genehmigungsfrei.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Maßnahme 6. der Haushaltskonsolidierung der Stadt Wedel lautet: „Es soll gegenüber den Stadtwerken ein Nachlass auf die Kosten der Wärmeerzeugung gefordert werden. Dies führt auf der einen Seite zur Verringerung des noch zu versteuernden Gewinnes bei den Stadtwerken und auf der anderen Seite werden die Aufwendungen für Wärme in städtischen Gebäuden gesenkt werden“ Diese Maßnahme kann bis zu 125.000 Euro/Jahr Einsparungen generieren.

 

Die Stadtwerke Wedel versorgen 36 Gas-Zählpunkte und 30 Wärmezählpunkte der Stadt Wedel. Die Wärmelieferung erfolgt über Contracting-Anlagen (Stadtwerke eigene BHKW bzw. Gaskessel) und Fernwärme.  Der Preis der Wärmelieferung wird über eine Preisgleitformel festgelegt, welche auf Indizes wie den EEX-Gaspreisentwicklung und den Wärmepreisindex vom Bundesamt für Statistik basiert.

 

Die Stadtwerke Wedel haben diese Einsparoptionen mit folgendem Ergebnis geprüft:

„Die Stadt Wedel sparte in der Wärmeerzeugung durch die Belieferung der Stadtwerke 386.000 Euro in 2022 (Wärme: 264.000 Euro, Gas 122.000 Euro) gegenüber durchschnittlichen Markpreisen. Für 2023 sind noch keine verlässlichen Durchschnittswerte für einen Vergleich verfügbar.“

 

Eine Einsparung in Höhe von 1.000 Euro im Jahr wird bei Überführung der Gaslieferstellen in einen eigenen Großkundenvertrag geschätzt.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel ist von der Stadt Wedel im Rat am 19.09.2024 einstimmig beschlossen worden. Aufbauend auf diesen Wärme- und Kälteplan können die Stadtwerke den Transformationsplan beauftragen. Eine konkrete Einsparschätzung steht noch aus, sollte jedoch alleine aufgrund der Effizienzgewinne signifikant sein.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollten erst diese Planungsschritte vollzogen sein, bevor konkrete Einsparungen benannt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

  • 1000
  • 1000

?

?

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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