Beschlussvorlage - BV/2024/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änd. "Teilbereich Ost",
Aufstellungsbeschluss - Erweiterung Geltungsbereich,
Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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03.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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19.09.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.10.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
- die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ vom 22.12.2022 (BV/2022/095) durch Erweiterung des Geltungsbereiches mit Straßenverkehrsfläche, um die Erschließung des Plangebietes abzusichern,
- den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“,
- die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 539, 540, 541, 542 und 543, Flur 6
sowie aus Teilen des Flurstücks 154/3, Flur 6 und Teilen vom Flurstück 38/7, Flur 13 sowie das Flurstück 59/36, Flur 13, alle Gemarkung Wedel.
Darstellung des Sachverhalts
Die zu überplanende Baulandfläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27 b „Hogschlag“ als
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche stellte ursprünglich einen Teil der bis
Anfang der 2000er Jahre favorisierten Südumfahrungstrasse der Wedeler Altstadt dar.
Mit der Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes – Ausweisung der hier zu überplanenden Fläche
als Wohnbaufläche - im Jahre 2010 sowie dem interfraktionellen Beschluss am 25.03.2021 wurde
diese Planung aufgegeben.
In der Planungsausschusssitzung am 06.12.2022 wurde dem Ausschuss und der Öffentlichkeit ein
erstes Wohnungsbaukonzeptvorgestellt, eine Überarbeitung des Konzeptes am 25.06.2024.
Auf dieser Basis wurde der hier vorliegende Bebauungsplanentwurf erabeitet, der nun für die Frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie für die Behördenbeteiligung dienen soll.
Die Erweiterung des Geltungsbereiches wird notwendig, da die Haupterschließung des Baugebietes von der Holmer Straße eine Umplanung des jetzigen Straßenraumes (Linksabbieger) bedarf.
Die zu überplanende Fläche liegt im Innenbereich und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Die Kosten des Planverfahrens wurden vom Investor per Kostenübernahmevertrag übernommen.
Außerdem hat der Investor eine Verpflichtungserklärung, in der er die „Grundsätze der
Bodennutzung“ anerkennt, unterschrieben.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem u.a. die
Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie die Kosten für technische Infrastruktur
(Umplanung des Knotenpunktes Holmer Straße/Schauenburgerstraße/Lülanden sowie Herstellung
eines kombinierten öffentlichen Rad- und Fußweges) sowie soziale Infrastruktur vereinbart werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
|
2,9 MB
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