Beschlussvorlage - BV/2024/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel; Kindergarten der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau, zusätzliche Stelle mit einer Arbeitszeit von 32 Wochenstunden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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02.10.2024
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Alternative 1: Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Genehmigung zu erteilen, die eingerichtete heilpäd. Stelle (32 Wochenstunden) im Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Kosten i. H. v. ca. 52.500 € für 2025 trägt die Stadt Wedel.
Alternative 2: Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Erzieher/in mit 32 Wochenstunden im Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau bis zum 31.12.2025 zu genehmigen. Die Kosten i. H. v. ca. 48.450 € für 2025 trägt die Stadt Wedel.
Alternative 3: Der Rat der Stadt Wedel beschließt, den Antrag des Ev.-Luth. Kita-Werks auf Verlängerung der zusätzlichen heilpäd. Stelle mit 32 Wochenstunden und der alternativen Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Erzieher/in abzulehnen.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel genehmigte am 06.04.2023 die Einrichtung einer zusätzlichen heilpäd. Stelle (32 Wochenstunden) für den Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau. Die Stelle wurde bis zum 31.12.2024 befristet. Die ursprünglichen Anträge aus dem Jahr 2022 und 2023 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Begründet wurde der damalige Antrag mit einem Migrationsanteil von 98 % in der Außenstelle der Kita in der Feldstraße und den daraus erwachsenden Herausforderungen.
Da es nicht möglich war, die neu eingerichtete Stelle mit einer heilpädagogischen Fachkraft zu besetzen wurde stattdessen ein/e Erzieher/in eingestellt.
Im Sommer 2024 wurde von Trägerseite und der Kita-Leitung beantragt, die Befristung der zusätzlich eingerichteten Stelle bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Der entsprechende Schriftverkehr ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Begründet wird der Antrag u. a. mit der positiven Auswirkung auf die Arbeit mit Kindern und Eltern. Außerdem wirke sich die Möglichkeit mit einzelnen Kindern sprachbildend arbeiten zu können positiv auf die Einschulung der Kinder aus. Weitere Ausführungen sind den Anträgen zu entnehmen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der Haushaltslage der Stadt Wedel die Alternative 3 zu beschließen und den Antrag des Ev.-Luth. Kita-Werks abzulehnen. Es handelt sich hier um einen Antrag auf eine freiwillige Leistung der Stadt Wedel, die zu 100 % von der Stadt Wedel finanziert werden müsste. In den SQKM-Mitteln des Landes sind keine Mittel für zusätzliches Personal vorgesehen. Eine Kompensationsmöglichkeit für diese freiwillige Leistung besteht im Bereich des Sachgebietes Kindertagesstätten nicht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ kann beschlossen werden, die Verlängerung der heilpäd. Stelle bzw. die Einrichtung einer Stelle für eine/n Erzieher/in zu genehmigen. Eine Kompensationsmöglichkeit besteht im Sachgebiet Kindertagesstätten allerdings nicht, so dass die erforderliche Kompensation für die Leistungserweiterung gem. des Ratbeschlusses vom 21.02.2019 aus dem Gesamthaushalt der Stadt Wedel erfolgen müsste.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
0,00 |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Die Angaben und Eintragungen in der Tabelle unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ beziehen sich auf die Umsetzung der Verwaltungsempfehlung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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655,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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71,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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98,7 kB
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