Beschlussvorlage - BV/2024/088

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel stimmt der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zu.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Sicherstellung des Brandschutzes in der Stadt Wedel. Nach § 10 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein gehört zum Wehrvorstand einer Freiwilligen Feuerwehr eine Stellvertretung. Mit der Wahl der Freiwilligen Feuerwehr Wedel auf der Mitgliederversammlung am 17.09.2024 wurde der Brandmeister Sebastian Meisel für sechs Jahre zur 2. Stellvertretung der Wehrführung gewählt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Mit der Wahl der Freiwilligen Feuerwehr Wedel auf der Mitgliederversammlung am 17.09.2024 wurde der Brandmeister Sebastian Meisel für sechs Jahre zur 2. Stellvertretung der Wehrführung gewählt.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung sowie der Stellvertretung die Zustimmung des Trägers der Feuerwehr erforderlich.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die in der Entschädigungssatzung festgesetzten Leistungen entstehen unabhängig davon, welches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr gewählt worden ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...