Beschlussvorlage - BV/2024/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2023 fest.

 

Es betragen

die Bilanzsumme  33.285.126,15 EUR

die Erträge     6.056.268,57 EUR

die Aufwendungen    6.262.214,23 EUR

der Jahresgewinn                     0 EUR

der Bilanzverlust       205.945,66 EUR.

 

Er beschließt

 

  1. den Fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 durch den Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel (UBFA), vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesrechnungshof (LRH), ist die Abschlussprüfung beendet.

 

Insgesamt wird ein Fehlbetrag in Höhe von 205.945,66 EUR ausgewiesen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Zu 1.

Gemäß der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Wedel und der Eigenbetriebsverordnung SH (EigVO) ist die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erforderlich.

Der LRH hat die Wirtschaftsrat GmbH, Hamburg, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss 2023 der Stadtentwässerung Wedel aufgrund der Bestimmungen über die Pflichtprüfung in Wirtschaftsbetrieben zu prüfen.

Die Prüfung ist mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Prüfungsgesellschaft dem LRH berichten kann, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Aufgrund der Ergebnisse der Abschlussprüfung wird der Abschlussprüfer voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird nach der Aussprache mit dem UBFA erteilt, da die Unterrichtung der Aufsichtsgremien noch Teil der Abschlussprüfungen ist.

 

Zu 2.

In den Jahren 2008 bis einschließlich 2022 wurde nach Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW) abgeschrieben, was zu einer Steigerung der Eigenkapitalquote von 25,5 % auf 59,9 % bis 2023 führte. Damit wurden die Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung SH, wonach die Quote zwischen 30 und 40 % liegen soll, übererreicht.

 

Die Stadtentwässerung hat es für sinnvoll gehalten, die Umstellung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) regulierend zum Vorteil der Gebührenzahlenden auf die Gebührenentwicklung zu nutzen. Der UBFA hat dem Vorschlag der Verwaltung mit Beschluss vom 10.11.2022 zugestimmt.

 

Durch die Abschreibungen nach AHK sowie der Einstellung eines Teils der Gebührenrückstellungen konnte die Gebührenerhöhung 2023 für die Schmutzwassergebühren trotz der drastischen Erhöhung der Gebühren des AZV und den sonstigen ebenfalls erheblichen Kostensteigerungen abgeschwächt werden.

 

Bedauerlicherweise hat sich im Rahmen dieser Jahresabschlussprüfung ergeben, dass diese Maßnahme zur Gebührenstabilität nicht ausgereicht hat.

Die prognostizierten Werte aus der Vorkalkulation für 2023 sind nicht eingetroffen.

 

Insbesondere die Schmutzwassermenge, Verteilungsmaßstab für die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung, lag mit 1,613 Mio. m³ 62.432 m³ niedriger als im Durchschnitt der letzten 8 Jahre, wobei die „Coronajahre“ und auch das besonders trockene Jahr 2018 bei der Prognose für 2023 außer Betracht geblieben sind. Der drastische Rückgang des Wasserbezugs wurde im gesamten Verbandsgebiet verzeichnet.

 

Darüber hinaus wurde der aus dem Durchschnitt der Vorjahre ermittelte und in der Vorkalkulation angesetzte Wert der beim AZV eingeleiteten Abwassermenge mit fast 44.000 m³ übertroffen. Der Grund für die nicht vorhersehbare Abweichung zur Schätzung liegt bei dem sehr regenreichen Wettergeschehen, wodurch sich die Fremdwassermenge stark erhöht.

Weitere Ausführungen zu den Abweichungen finden sich im Geschäftsbericht auf Seite 7 oder im Jahresabschlussbericht Anlage 4 Seite 1.

 

Dieses Szenario hat dazu geführt, dass im Schmutzwasserbereich nach Auflösung der für diesen Bereich in den Vorjahren erwirtschafteten Rückstellungen in Höhe von 205.152,24 EUR ein Fehlbetrag von 205.945,66 EUR festgestellt wurde. Somit wurde auch die Eigenkapitalverzinsung nicht erwirtschaftet.

 

Derzeit geht die Stadtentwässerung davon aus, dass sich der Trend hinsichtlich des Wasserverbrauches nicht umkehrt. Außerdem übertrifft die gemessene Einleitmenge beim AZV bis Juni 2024 die Vorjahre 2021 und 2023 um mehr als 190.000 m³ und im Vergleich zu 2022 immer noch um 106.000 m³. Auch hier ist der Auslöser die enorme Regenmenge, die große Teile des Landes vor außerordentliche Herausforderungen gestellt hat und auch sichtbare Auswirkungen in Schleswig-Holstein hatte.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Stadtentwässerung aus vorgenannten Gründen ebenfalls eine erhebliche Unterdeckung.

 

Geplant war, die Unterdeckungen durch eine teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage auszugleichen. Der LRH hat dieses Vorgehen als nicht zulässig gewertet. Die Stadtentwässerung bleibt im Austausch mit dem LRH.

 

Die Unterdeckung aus 2023 muss somit im Rahmen einer Gebührenanpassung für 2025 ausgeglichen werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aufgrund des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers soll der UBFA den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der LRH keine eigenen Feststellungen trifft, wie vorgelegt feststellen.

Trifft der LRH eigene Feststellungen zum Jahresabschluss, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Bewertung des Vermögens und der Schulden haben, so muss der Jahresabschluss geändert und eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt werden.

Nach Feststellung durch den UBFA und Vorlage beim LRH wird das Ergebnis der Pflichtprüfung öffentlich bekannt gemacht und der Jahresabschluss zur Einsicht bei der Stadtentwässerung Wedel ausgelegt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine Alternativen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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