Beschlussvorlage - BV/2024/048

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Gesamtabschluss 2022 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen mitsamt den Anlagen und dem Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit dem Beschluss über den Gesamtabschluss werden die gesetzlichen Vorgaben des § 93 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 93 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem sowohl das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde als auch die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen Beteiligungen (Aufgabenträger) nachzuweisen sind.

 

Der Gesamtabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln. Aufgabenträger, die hierfür von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (§ 93 Abs. 2 GO).

 

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ein Gesamtlagebericht ist beizufügen.

 

Nach Aufstellung des Gesamtabschlusses wird dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht der Stabsstelle Prüfdienste der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ein Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages erfolgt im Gegensatz zum Einzelabschluss nicht (§ 93 Abs. 7 GO).

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Gesamtabschluss 2022 wurde fristgerecht am 05.09.2023 fertiggestellt und der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Der Abschluss der Prüfung erfolgte im April 2024.

 

Der Prüfbericht und die Stellungnahme dazu werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage vorgelegt.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei § 93 Abs. 7 i.V.m. § 92 GO handelt es sich nicht um eine Kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...