Beschlussvorlage - BV/2024/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel; Kita "Löwenzahn", Machbarkeitsstudie Neubau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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04.09.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau der Kita „Löwenzahn“ in Auftrag zu geben.
Darstellung des Sachverhalts
Im vergangenen Jahr wurden in der Kita „Löwenzahn“ Schadstoffmessungen durchgeführt, die das Ergebnis einer Formaldehyd-Raumluftkonzentration nachwiesen. Die gemessenen Werte gelten nach heutigem Stand der Wissenschaft sowie der Bewertung durch die WHO als gesundheitlich unbedenklich, sofern stündlich für 5-10 Minuten gelüftet wird (Stoß- bzw. Querlüftung). Insgesamt sind die unter Nutzungsbedingungen ermittelten Formaldehydkonzentrationen in den Räumen gering erhöht und weisen auf Formaldehydquellen in den untersuchten Räumlichkeiten hin. Bei regelmäßiger Lüftung sollten diese laut Gutachten im Normalfall keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursachen, bei sensiblen Personen können Reizwirkungen auf Schleimhäute allerdings nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Gutachten schließt mit der Empfehlung aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes geeignete Maßnahmen zur Senkung der Raumluftkonzentration in die langfristige Planung mit aufzunehmen.
Aufgrund dieser Empfehlung fanden Gespräche zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wedel, dem Kita-Werk und der städtischen Verwaltung statt. Von Seiten des Kita-Werks nahmen Bausachverständige teil. Für die Stadt Wedel nahm die Leiterin des Fachdienstes Gebäudemanagement teil. In diesen Gesprächen wurde übereinstimmend von den Bausachverständigen des Kita-Werks und der Leiterin des Fachdienstes Gebäudemanagement festgestellt, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes der Kita „Löwenzahn“ aufgrund der Bausubstanz des Gebäudes keine geeignete Lösung ist. Es bestand Einigkeit, dass ein Neubau der Kita „Löwenzahn“ die geeignete Lösung ist. Als ersten Planungsschritt erachten sowohl die Verantwortlichen der Kita als auch die städtische Verwaltung eine Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Neubau für sinnvoll. Diese Machbarkeitsstudie soll u. a. auch die Erweiterungsmöglichkeiten auf dem bestehenden Gelände aufzeigen. Der Kita-Träger hat ein Angebot für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie i. H. v. ca. 7.500 € eingereicht. Diese Mittel sind im Haushalt bisher nicht eingeplant, können aber im Fachdienst Bildung, Kultur und Sport kompensiert werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Beauftragung der Machbarkeitsstudie zu genehmigen und die erforderlichen finanziellen Mittel hierfür bereit zu stellen.
Das Gutachten zur Raumluftmessung empfiehlt geeignete Maßnahmen zur Senkung der Raumluftkonzentration aus Gründen des Gesundheitsschutzes in die langfristige Planung mitaufzunehmen. Dieser Empfehlung wird mit dem Ergebnis der Gespräche zwischen den Verantwortlichen der Kita und der städtischen Verwaltung für einen Neubau der Kita „Löwenzahn“ Rechnung getragen. Die Machbarkeitsstudie soll hierfür der erste Schritt sein und Möglichkeiten und Grenzen eines Neubaus aufzeigen.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wedel, der Kita-Träger und die städtische Verwaltung haben die Eltern nach Vorliegen der Messergebnisse informiert und das Finden einer zukünftigen Lösung zugesagt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ kann beschlossen werden, die Beauftragung der Machbarkeitsstudie nicht zu genehmigen und die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung zu stellen. Die Planungen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz von Kindern und Mitarbeitenden könnten somit nicht vorangetrieben werden.
Die Alternative der Sanierung des Gebäudes wurde sowohl von Sachverständigen des Kita-Trägers als auch der Leiterin des Fachdienst Gebäudemanagement aufgrund der Bausubstanz des Bestandsgebäudes abgelehnt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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639,9 kB
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