Beschlussvorlage - BV/2024/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straße "Hanna-Lucas-Straße" für den öffentlichen Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-601/Schl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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19.09.2024
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Darstellung des Sachverhalts
Die Hanna-Lucas-Straße dient dem öffentlichen Verkehr. Es soll eine Widmung durch die beigefügte Widmungsverfügung nach dem § 6 StrWG erfolgen.
Die Hanna-Lucas-Straße wurde gemäß dem Erschließungsvertrag vom 02.02.2018 hergestellt und am 18.01.2024 der Stadt Wedel übergeben.
Die Klassifizierung der Straße wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) als Ortsstraße vorgenommen.
Eine Ortsstraße ist eine Gemeindestraße, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein bestimmt, dass Gemeindestraßen vom Träger der Straßenbaulast zu widmen sind. In der Erstmaligen Einstufung sind die Straßengruppe und Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke in der Verfügung festzulegen.
Die Widmung ist von der verfügenden Behörde öffentlich bekannt zu machen.
Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Versagung der Widmung stellt keine Alternative dar, da sonst das Gesetz nicht eingehalten würde.
Darstellung der Folgen
Durch die Widmung könnten die Ausbaukosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die Grundstückseigentümer*innen umgelegt werden, deren Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Darüber hinaus könnten durch die Aufnahme in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Kosten für die Straßenreinigung erhoben werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325,9 kB
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