Beschlussvorlage - BV/2024/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Straße „Hanna-Lucas-Straße“ nach der beiliegenden Widmungsverfügung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Hanna-Lucas-Straße dient dem öffentlichen Verkehr. Es soll eine Widmung durch die beigefügte Widmungsverfügung nach dem § 6 StrWG erfolgen. 

 

Die Hanna-Lucas-Straße wurde gemäß dem Erschließungsvertrag vom 02.02.2018 hergestellt und am 18.01.2024 der Stadt Wedel übergeben.

 

Die Klassifizierung der Straße wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) als Ortsstraße vorgenommen.

Eine Ortsstraße ist eine Gemeindestraße, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein bestimmt, dass Gemeindestraßen vom Träger der Straßenbaulast zu widmen sind. In der Erstmaligen Einstufung sind die Straßengruppe und Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke in der Verfügung festzulegen.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde öffentlich bekannt zu machen.

Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.   

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Versagung der Widmung stellt keine Alternative dar, da sonst das Gesetz nicht eingehalten würde.

 

 

Darstellung der Folgen

Durch die Widmung könnten die Ausbaukosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die Grundstückseigentümer*innen umgelegt werden, deren Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Darüber hinaus könnten durch die Aufnahme in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Kosten für die Straßenreinigung erhoben werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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