Beschlussvorlage - BV/2024/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtentwässerung Wedel: Beschluss über die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage für das Geschäftsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Geschäftszeichen:
- SEW/Hs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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05.09.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Durch die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage soll die Anhebung der Schmutzwassergebühren begrenzt werden.
Diese Vorlage kommt nur zum Tragen, wenn der Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2023 ohne Änderungen zugestimmt wird.
Darstellung des Sachverhalts
Bei der kalkulatorischen Rücklage handelt es sich, wie bereits in der Vorlage zur Jahresabschlussprüfung für 2023 erläutert, um einen Teil des Eigenkapitals in Höhe von aktuell 5,890 Mio. EUR. Sie wurde gebildet aus der Differenz zwischen Abschreibung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) und Wiederbeschaffungszeitwerten (WBZW).
Da die anvisierte Erhöhung der Eigenkapitalquote bis 2022 mit 58,4 % bereits übererfüllt war, ist der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss dem Vorschlag der Stadtentwässerung, die Abschreibung regulierend zum Vorteil der Gebührenzahlenden wieder auf AHK umzustellen, gefolgt.
Damit konnte die Gebührenanhebung für 2023 auf einem abgeschwächten Level vorgenommen werden.
Leider hat diese Maßnahme nicht ausgereicht, um einen Fehlbetrag zu verhindern. Grund für den eingetretenen Verlust war ein geringerer Wasserverbrauch und das regenreiche Jahr mit erhöhten Abwassermengen.
(Hierzu auch die BV_2024_055/Feststellung des Jahresabschlusses 2023)
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 hat der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss den Ausgleich des Fehlbetrages im Schmutzwasserbereich in Höhe von 242 TEUR durch die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage im Sinne der Gebührenzahlenden beschlossen.
Die Stadtentwässerung geht, wie viele Verbandsgemeinden und auch Hamburg Wasser, davon aus, dass sich der Trend hinsichtlich des Wasserverbrauches nicht umkehrt.
Des Weiteren übertrifft die gemessene Einleitmenge beim AZV bis Juli 2024 die Vorjahre 2021 und 2023 um mehr als 200.000 m³ und im Vergleich zu 2022 immer noch um 116.000 m³. Auslöser ist auch hier die enorme Regenmenge.
Beide Faktoren werden aller Voraussicht nach nicht den prognostizierten Werten aus der Vorkalkulation 2024 entsprechen.
Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Stadtentwässerung daher eine weitere Unterdeckung in Höhe zwischen 450.000 TEUR und 500.000 TEUR.
Für die Vorkalkulation für 2025 ist ausschlaggebend, ob ein Ausgleich des voraussichtlich erwarteten Fehlbetrages durch eine weitere teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage vorgenommen werden soll oder nicht.
Erfolgt kein Ausgleich des Fehlbetrages wird die erwartete Unterdeckung aus 2024 zu ca. einem Drittel berücksichtigt und Auswirkungen auf die Höhe der Schmutzwassergebühren sowohl in 2025 als auch den Folgejahren haben.
Mit der Entnahme des Verlustbetrages aus der kalkulatorischen Rücklage entfällt der Ansatz dieses Fehlbetrages als Kosten in den nächsten Gebührenkalkulationen und kommt so unmittelbar den Gebührenzahlenden wieder zugute.
Die Differenz zwischen Ausgleich und Fehlbetragsausweisung würde ca. 0,10 EUR und 0,15 EUR betragen.
Trotz dieser Maßnahme wird eine Gebührenerhöhung unumgänglich sein. Nach derzeitigen Prognosen wird der zukünftige Gebührenmaßstab für Schmutzwasser bei 3,07 EUR/m³ liegen und damit ca. 14 % über der aktuellen Gebühr von 2,69 EUR/m³.
Ohne die teilweise Auflösung der Rücklagen geht die Stadtentwässerung von einer Steigerung bis zu 18 % aus.
In der Anlage 1 ist eine Übersicht über die Auswirkungen mit und ohne teilweise Auflösung der Rücklagen beigefügt.
Eine weitere teilweise Auflösung ist nicht geplant und sollte nur in wenigen Ausnahmefällen, wie unvorhersehbare Abweichungen der Prognosen oder größere erforderliche aber nicht planbaren Baumaßnahme erfolgen.
Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Höhe der aktuellen Schmutzwassergebühren einiger Umlandgemeinden Wedels.
Im Niederschlagswasserbereich werden derzeit keine Veränderungen erwartet (Gebührensatz 2024 0,57 EUR/m²).
Für die Gebührenanpassung 2025 ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich, die dem Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beschlussfassung voraussichtlich im November vorgelegt wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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86 kB
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