Beschlussvorlage - BV/2024/065

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 und 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau einer Lagerhalle sowie eines Bürotraktes am Elbring 2 zu erteilen.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 5 (Wirtschaft)

Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel ist hoch.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben
Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle sowie eines Bürotrakts

Baugrundstück
Elbring 2

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

Bauantrag: 17.06.2024
Nachforderungen: 19.07.2024

Geschossigkeit des Bauvorhabens

Lagerhalle: 1 Vollgeschoss
Bürotrakt: 3 Vollgeschosse

 

Gebäudehöhe

Erschließungskern: 7,70 m
Lagerhalle: 10,45 m
Bürotrakt: 11,98 m

Dachform

Flachdach

GRZ

0,65

GFZ

0,42

 

Gegenwärtig ist das Grundstück Elbring 2 unbebaut. Der Bauherr möchte auf diesem Grundstück eine Lagerhalle sowie einen Bürotrakt errichten, die durch einen Erschließungskern miteinander verbunden sind. Die eingeschossige Lagerhalle umfasst rd. 365 m2, der Bürotrakt rd. 600 m2 Nutzfläche. Diese 600 m2 Nutzfläche verteilen sich auf drei Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 88 "BusinessPark Elbufer Wedel“ 1. Änderung für das Gebiet: „zwischen Tinsdaler Weg, Grenzweg, Elbe und Kraftwerk“ weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab, hier:

 

Baulinie:
Der Bebauungsplan setzt entlang des Elbrings eine Baulinie fest. Gemäß § 23 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gilt: „Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.“ Das Bauvorhaben hält diese Festsetzung zum Großteil ein, allerdings soll der die Lagerhalle mit dem Bürotrakt verbindende Erschließungskern um 1,50 Meter zurückspringen, um so eine überdachte Eingangssituation und die Adressbildung zu generieren. Der Rücksprung soll auf einer Länge von 7,50 Metern erfolgen. Die ursprünglich geplante, durchgehende Fassadenfront parallel zum Elbring wird hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Bei einer Gebäudelänge von insgesamt rd. 42 Metern parallel zum Elbring sind der Rücksprung als geringfügig und der Erschließungskern als untergeordnet anzusehen. Der Befreiung von der Baulinie um 1,5 Meter auf einer Länge von 7,5 Metern kann daher zugestimmt werden.

 

Gebäudehöhe:
Im „Masterplan BusinessPark Elbufer Wedel“ wurde auf dem in Rede stehenden Grundstück die Möglichkeit eines Hochpunktes, der als Orientierungspunkt aus der Industriestraße fungieren sollte, vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt für das gesamte Grundstück jedoch lediglich eine Mindest-Gebäudehöhe von zehn Metern und eine maximale Gebäudehöhe von 24 Metern fest. Mit dieser Festsetzung wurde ursprünglich, neben der Möglichkeit eines Hochpunktes, das Ziel einer durchgehenden Fassadenfront, die entlang des Elbrings einen urbanen Charakter erhält, verfolgt. Das Bauvorhaben hält diese Festsetzung zum Großteil ein, allerdings soll der die Lagerhalle mit dem Bürotrakt verbindende Erschließungskern maximal 7,70 Meter hoch werden, um so eine bauliche Trennung zwischen Lagerhalle und Bürotrakt und die Adressbildung zu generieren. Die ursprünglich geplante, durchgehende Fassadenfront parallel zum Elbring wird hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Bei einer Gebäudelänge von insgesamt rd. 42 Metern parallel zum Elbring ist die Befreiung von der Mindest-Gebäudehöhe für diesen untergeordneten Gebäudeteil als geringfügig anzusehen und ihr kann daher zugestimmt werden.

 

Stellplätze:

Der Bebauungsplan setzt mit der textlichen Festsetzung 5.1. fest, dass „Stellplätze und Garagen bis zu einer Grundstückstiefe von 20 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie der Planstraße Elbring, unzulässig“ sind. Diese Festsetzung verfolgt das städtebauliche Ziel, die vom Elbring einsehbaren privaten Grundstücksflächen von Stellplätzen und Garagen freizuhalten und die parkenden PKW aus dem öffentlichen Raum uneinsehbar auf dem privaten Grundstück unterzubringen. Aufgrund des spezifischen Grundstückszuschnitts, an seiner nördlichen Flurstücksgrenze weist es lediglich rd. 17 Meter Tiefe auf, stellt diese Festsetzung eine besondere Herausforderung dar. Die erforderlichen Stellplätze werden wie geplant auf dem hinteren Grundstücksteil hergestellt, durch die Lagerhalle sowie den Bürotrakt abgeschirmt und sind somit aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbar. Der Befreiung von der textlichen Festsetzung 5.1 kann daher zugestimmt werden.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...