Beschlussvorlage - BV/2024/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt,

 

das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 30 und 36 Abs. 1 BauGB für die Erneuerung bzw. den Umbau des Parkplatzes an der Theaterstraße, zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Bauantrag für die Erneuerung bzw. den Umbau des Parkplatzes

Baugrundstück

 

Theaterstraße 3, 22880Wedel

 

Eingangsdatum des Bauantrages

 

12.07.2024

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

     

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Begründung:

 

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 30, 4. Änderung, „Rosengarten“, Teilbereich Mitte, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab,

hier: Im Kerngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig

 

Der Bebauungsplan Nr. 30, 4. Änderung sieht den Neubau eines 12 geschossigen Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage auf der bisherigen Parkplatzfläche an der Theaterstraße vor und setzt von daher fest, dass auf der Fläche ausschließlich Stellplätze in Tiefgaragen hergestellt werden dürfen.

 

Der Eigentümer möchte bis zum Bau des geplanten Gebäudes die vorhandene provisorisch hergestellte Stellplatzfläche an der Theaterstraße erneuern bzw. umbauen. In diesem Zuge sollen die 141 Stellplätze markiert und in 3 Nutzungsbereiche eingeteilt werden.

  • Parkplatz für Mitarbeitende der Medac (52)
  • Reservierte Parkplätze z.B. für das Ärztehaus (46) sowie
  • freigegebene Parkplätze für die Öffentlichkeit (43).

Die Nutzungszeit des Parkplatzes wird für max. 10 Jahre angegeben, eine Befristung der Baugenehmigung ist vorgesehen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Erteilung des Einvernehmens nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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