Beschlussvorlage - BV/2024/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der SKB am Standort "Highlight"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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04.09.2024
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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05.09.2024
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der BKS und der UBF mögen beschließen, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten von ca. 40.000€ vom Gebäudemanagement eingeworben und die Planung und Umsetzung 2025 begonnen wird.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen kann auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 bedient werden.
Darstellung des Sachverhalts
Für die Schulkindbetreuung der Altstadtschule wird zukünftig ein zusätzlicher Gruppenraum benötigt. Am Standort Highlight/Bekstraße 22 bestehen räumliche Kapazitäten zur Einrichtung einer neuen Gruppe. Diese Räumlichkeiten werden aktuell noch als Küche für die benachbarte Frauenunterkunft im gleichen Gebäude genutzt. Für die Verlegung der Küche in den Wohntrakt der Unterkunft gibt es seitens des Gebäudemanagements bereits einen Vorschlag. Dies würde auch eine klare räumliche Trennung zwischen SKB und Unterkunft zur Folge haben.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Bisher werden Schülerinnen und Schüler der Altstadtschule aufgrund fehlender Kapazitäten in den SKB Gruppen der Altstadtschule im Rahmen einer Kooperation am Standort „Autal“ durch die SKB der Moorwegschule betreut. Aktuell betrifft dies neun SuS. Die SKB der Moorwegschule kündigt bereits an, die Kapazitäten zukünftig für eigene SuS zu benötigen. Ab 2026 besteht aufsteigend ab Klasse 1 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, d. h. die Stadt muss jede Nachfrage nach Betreuungsplätzen spätestens zum Schuljahr 2029/2030 bedienen können. Der Standort Altstadtschule bietet keine Kapazitäten für einen zusätzlichen Gruppenraum, auch eine Doppelraumnutzung in Verbindung mit einem Klassenraum ist nicht einfach umzusetzen, da die Bedarfsanforderungen zwischen Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag sich stark unterscheiden. Der Standort Highlight böte neben den räumlichen Kapazitäten auch die notwendige Infrastruktur für Mittagessen und Außengelände sowie technische Anbindung.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ wäre zusätzlicher Raum anzumieten, was letztlich pädagogisch negativ zu betrachten wäre, da dadurch eine 4. Außenstelle für den Standort Altstadtschule eröffnet werden würde, bei dem ähnlich wie an den Außenstellen Heinrich-Gau-Heim und Alte Rettungswache nicht gesichert wäre, dass ein ausreichendes Außengelände zur Verfügung stünde. Hinzu kämen dauerhafte Mietkosten für den zusätzlichen Standort. Sollte der Rechtanspruch ab 2026 aufgrund fehlender Platzkontingente nicht erfüllt werden können, stünden der Stadt Kompensationszahlungen bevor, deren Höhe aktuell noch nicht bekannt ist.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise x nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
40.000 |
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Saldo (E-A) |
40.000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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540,7 kB
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