Mitteilungsvorlage - MV/2024/068

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 11.5.2023 beschlossen, dass die Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Stadtgebiet erweitert wird und eine Erhöhung der Parkgebühren in drei Stufen erfolgt. In der ersten Stufe wurden die Gebühren auf den Parkplätzen an der Elbe erhöht, bezüglich des Innenstadtbereichs folgte die Verwaltung den Einlassungen des UBF und ließ es bei den bisherigen Parkgebühren.

Der Erlass einer Parkgebührenverordnung ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren, die Verordnung ist vor dem Erlass dem Rat der Stadt Wedel vorzulegen. Ziel der Verwaltung ist es aber, eine weitgehend einvernehmliche Lösung zu finden, die dann in die Verwaltungsentscheidung einfließen kann.

Es wird im nächsten Schritt um Parkplätze im Bereich der Altstadt sowie der Schulauer Straße gehen. Hier befinden sich u.a. die Parkplätze Gärtnerstraße, Am Marktplatz, Jungfernstieg oder am Freizeitpark Elbmarschen.

Der Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice bittet die Fraktionen um eine schriftliche Rückmeldung bis zum 30.09.2024. Diese Fristsetzung ist erforderlich, um u. a. mit den erforderlichen Aufwendungen und den Mehreinnahmen in den Haushalt 2025 zu kommen.

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